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Abstrakte Kunst


von Michael Külbel




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Kunst & Kultur

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Denkmalpflege PDF Drucken E-Mail
Freitag, 31. Juli 2009 um 19:58 Uhr

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Denkmalpflege

 

Die bewahrende Aufgabe der Denkmalpflege erstreckt sich primär auf den Bestand der unbeweglichen Bau- und Kunstwerke, denen kunst- bzw. kulturgeschichtliche Bedeutung beigemessen wird, sie umfaßt aber auch deren bewegliche Einrichtungsgegenstände (z. B. Altäre). Zu den Voraussetzungen der Denkmalpflege gehört, daß zwischen Gebrauchs- und Symbolwert unterschieden wird. Das Pflegen und Bewahren kann nur dann zu einem Bedürfnis werden, wenn einem Bauwerk, einem Kultsti oder einem Monument eine geistig stellvertretende Bedeutung zuerkannt wird, wenn mit ihm bestimmte Gefühls-, Geschichts- oder Kunstwerte identifiziert werden. So gesehen ist die Denkmalpflege — wie die meisten kulturellen Institutionen —kultischen Ursprungs und somit das Ergebnis eines Säkularisationsprozesses. Ihre ersten Objekte sind jene, deren Betreuung der Kult vorschreibt (Grabmäler, Tempel). Das ist der ursprüngliche Kreis der >gewollten Denkmale< (Riegl). Er erweitert sich durch Schöpfungen, die an bestimmte Ereignisse oder Persönlichkeiten erinnern sollen. Hierher gehören die Triumphbogen und Siegessäulen — Zeugen des patriotischen Bewußtseins der antiken Welt. Beide Arten >gewollter Denkmale< entspringen außerkünstlerischen Motiven. Ihr Denkmalwert kann nur von einem Menschenkreis anerkannt und gepflegt werden, der die durch sie verkörperten Symbolwerte akzeptiert. Er erstreckt sich sonach auf die jeweiligen Religionsgemeinschaften, Kulturkreise und Staatenverbände.

 

Ähnlich begrenzt sind auch die Anfänge der nach künstlerischen Richtlinien vorgehenden Denkmalpflege. Man kann von einer selektiven Beziehung zur Vergangenheit sprechen. Bewahrt und beschützt wird das Vorbildliche, mit dem man in ein schöpferisches Gespräch eintreten will. Wenn etwa die italienische Renaissance in der antiken Kunst ihr Leitbild und ihren formalen Wegweiser erkennt, so folgt daraus, daß sie den Denkmalbesstand des Mittelalters der Verachtung, wenn nicht gar leichten Herzens der Zerstörung preisgibt. Hingegen läßt sie den vorbildlichen Kunstwerken der Antike die Auszeichnung gesetzlicher Schutzbestimmungen angedeihen. Papst Leo X. überträgt Raffael im Jahre 1516 die Leitung der römischen Ausgrabungen; Papst Paul III. erläßt im Jahre 1534 eine Denkmalschutzverordnung und ruft eine Kommission ins Leben.

 


Sieht man von dem in der römischen Kaiserzeit gepflegten Kult alter Kunstwerke ab, der bereits im 3. Jh. wieder abklingt, so ist die Renaissance die erste Epoche, die die Bewahrung überlieferter Kunstwerke ausdrücklich um der Kunst willen fordert. Ihr künstlerisches Interesse an der Antike, dem freilich auh historisch-patriotische Motive zur Seite stehen, bekundet eine Geisteshaltung, die mit der Denkmalpflege im engeren Sinne untrennbar verbunden ist, nämlich die Distanz gegenüber der Vergangenheit. Erst wenn der Mensch zwischen sich und ein bestimmtes Vergangenes den Abstand des geschichtlichen Wissens und archäologischen Vergleichens legt, ist er imstande, dessen Eigenart wahrzunehmen. Dieses reflektierende, unnaive Zurückblicken, aus dem u. a. die Kunstwissenschaft hervorgeht, bleibt nicht nur auf die gepriesene Antike beschränkt, es erstreckt sich bereits im 16. Jh., wenngleich unter negativen Vorzeichen, auf die verachtete Gotik (Panofsky). Damit kommt ein für die Denkmalpflege folgenreiches Prinzip erstmals zur Geltung. Erhebt man nämlich die stilistische Einheitlichkeit und Geschlossenheit des Architekturgebildes zum positiven Kriterium, so steht z. B. ein Renaissancearchitekt, der eine gotische Kirche fertig bauen soll, vor der Forderung, dafür gotische Formen zu verwenden. In dem von F. di Giorgio Martini und Bramante erbauten Vierungsturm des gotischen Mailänder Domes fand dieser Grundsatz seine Anwendung. Wenngleich die Bewahrung des homogenen Stilbildes in der baukünstlerischen Praxis nicht allzu häufig befolgt wurde, äußert sich darin doch zum ersten Male die denkmalpflegerische Idealforderung des 18. und 19. Jhs.: das streng puristische Restaurieren, das aus dem historischen Komplex alle störenden, stilfremden Elemente austilgen will. Dieser Purismus ist eine geistesgeschichtliche Begleiterscheinung der vom Klassizismus propagierten Idee der Stilreinheit (Stil). Das historisch Gewordene wird solcherart in einen gleichsam paradigmatischen Reinzustand zurückversetzt. Die problematischen Spuren dieser denkmalpflegerischen Maxime haben sich u. a. in Bamberg und Speyer erhalten, in Frankreich hatten sie eine nicht unerhebliche Entstellung des Stilbildes der gotischen Skulptur zur Folge (Viollet le Duc). Man erkennt in dieser Tendenz das Bestreben des 19. Jhs., die >Urkunde< ihrem ursprünglichen Zustand zurückzugeben und sie gleichsam zu erneuern.

 


Einer planmäßigen, zur öffentlichen Institution erhobenen Denkmalpflege konnten diese Voraussetzungen erst fruchtbar werden, aIs das historische Bewußtsein voll ausgebildet war und die Kunststschätze der Obhut staatlicher Behörden anvertraut wurden. (Eine Parallele dazu stellen die öffentlichen Kunstsammlungen dar.) Das geschah in der Romantik. Das künstlerische bzw. kunsthistorische Interesse verbindet sich nun erneut — wie in der Renaissance — mit dem historisch-patriotischen, das in den Denkmälern die Zeugnisse der nationalen Vergangenheit erblickt. So kommt es, daß die Gotik zum bevorzugten Stil der Denkmalpflege wird. Hand in Hand damit geht die kunsthistorisch-topographische Inventarisierung des Denkmalbestandes. In Deutschland war der Architekt Gilly der erste, der ein gotisches Bauwerk — die Marienburg — zeichnerisch aufnahm. Schon vor der Mitte des 18. Jhs. wurden in England, von wo die Entdeckung der Gotik ausging (englische Kunst), Stiche der Kathedrale von Ely veröffentlicht. Romantische Vergangenheitsträume stehen hinter den ersten großen Vorhaben der Denkmalpflege: Schinkel betrieb die Restaurierung der Marienburg, die 1817 begonnen und 1842 beendet wurde — genau in dem Jahr, in dem die bis 1890 dauernde Fertigstellung des Kölner Domes in Angriff genommen wurde.

 


Die >Verstaatlichung< und Zentralisierung der Denkmalpflege fällt in die erste Hälfte des 19. Jhs. 1834 wird in Frankreich ein >Comité des Arts et Monuments< gegründet, das 1837 durch die >Commission des Monuments Historiques< ersetzt wird. 1843 wird in Preußen — auf Anregung Schinkels — ein staatlicher Konservator eingesetzt, zehn Jahre später ruft man in Österreich die >Zentralkommission zur Erforschung und Erhaltung der Baudenkmale< ins Leben. Die historisierend-puristische Auffassung wird am Ausgang des 19. Jhs. von einer zurückhaltenderen, abgelöst, die jedoch gleichzeitig zu einer beträchtlichen Verallgemeinerung des Denkmalbegriffes führt. Dieser Standpunkt ist richtunggebend für das 20. Jh. geworden. Nicht mehr die Erneuerung wird angestrebt, sondern die Bewahrung des alten Bestandes. Die Postulate lauten: möglichste Erhaltung der Denkmäler in ihrer alten Bestimmung und Umgebung und in ihrer unverfälschten Gestalt und Erscheinung (Dvorák).

 


Die denkmalpflegerische Praxis nimmt nun alle Arten von >Altersdenkmalen< in sich auf. Dazu zählt Riegl »jedes Werk von Menschenhand, ohne Rücksicht auf seine ursprüngliche Zweckstimmung und Bedeutung, sofern es nur äußerlich hinreichend sinnfällig verrät, daß es bereits geraume Zeit vor der Gegenwart existiert und >durchlebt< hat«. Es ist bezeichnend, daß diese Gedanken, die das denkmalpflegerische Interesse auf das Gesamtinventar der Vergangenheit ausdehnen und sich jede ästhetische Bevorzugung versagen, von einem Gelehrten stammen, dessen Forschungsarbeit um den Nachweis bemüht war, daß es keine kunstgeschichtlichen Verfallsepochen gebe (Kunstwissenschaft, Stil). Sobald die Kunstgeschichte sich vom Dogma der idelen Schönheit trennte, mußte auch die Denkmalpflege — die eine Art praktische Anwendung der Kunstgeschichte darstellt — auf alle Stilepochen ausgedehnt werden.

 


Nicht zu verkennen ist, daß die Denkmalpflege Ausdruck einer  musealisierenden Geisteshaltung ist. Die von ihr erfaßten Objekte bilden in ihrer Gesamtheit ein riesiges Freilichtmuseum.  Hängt solcherart die Denkmalpflege mit einer Sphäre zusammen, in der das Kunstwerk für sich existiert, nämlich mit dem Museum, so hat sie nicht minder Anteil an der öffentlichen Darbietung der künstlerischen Schöpfung: am Stadt- und Landschaftsbild. Im Rahmen des Städtebaues stellt die Denkmalpflege ein konservatives Element dar. Gesetzliche Vorschriften über den Schutz des historischen Stadtbildes kommen ihr dabei zur Hilfe.

 



Tags: denkmalpflege  da  
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