| Schweizer Stadt will Raubkunst-Gemälde nicht zurückgeben |
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| Donnerstag, 10. September 2009 um 05:01 Uhr |
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Neuenburg (dpa) - Die Schweizer Stadt La Chaux-de-Fonds will ein Raubkunst-Gemälde von John Constable nicht zurückgeben. Es geht um das Werk des Engländers (1776-1837) mit dem Titel «La Vallée de la Stour» aus dem Jahr 1820, das die Nationalsozialisten einer jüdischen Familie geraubt hatten. Die Stadtbehörden beriefen sich auf Schweizer Recht und die internationale Praxis, wie Gemeinderat Jean-Pierre Veya am Mittwoch vor Journalisten erklärte.
Eine Familie aus La Chaux-de-Fonds, einer wegen ihrer Uhrenfabrikation bekannten Stadt im Schweizer Jura, hatte das Gemälde 1986 dem Kunstmuseum der Stadt vermacht, nachdem sie es 1946 von der Genfer Galerie Moos erworben hatte. Das Ölgemälde war von französischen Juden enteignet und 1943 in Nizza versteigert worden. Bis 1946 wurde es noch mehrere Male weiterverkauft, bis es schließlich in den Besitz der Genfer Galerie gelangte. Die Behörden von La Chaux-de-Fonds bestritten nicht, dass es sich um Raubkunst handele, sagte Veya. Die Familie habe das Bild 1946 jedoch gutgläubig erworben, ebenso das Kunstmuseum mit der Erbschaft.
Die Enteignung angeordnet habe der französische Staat. Dieser sei darum auch für den Schaden verantwortlich, sagte Veya weiter. Ein entsprechendes Entschädigungsverfahren ist in Frankreich anhängig. Weiter beruft sich der Gemeinderat auf die Regeln zur Rückgabe von Raubkunst, welche die an der Enteignung der Juden beteiligten Staaten 1998 in Washington festgelegt haben. Diese beträfen die Schweiz nicht, sie sei darum auch nicht zur Rückgabe verpflichtet, sagte Veya. |
























































