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Abstrakte Kunst


von Michael Külbel




artefacti® - Dies ist der Onlineshop des Altenburger Künstlers Michael Külbel. Hier können Sie die abstrakte Kunst des Künstlers direkt erwerben. Jedes Bild ein Unikat. Kein Bild wird mehrfach angefertigt. Der Künstler verfügt über eine aussagekräftige Vita, hatte zahlreiche Ausstellungen und einige Großprojekte. Mehr über den Künstler und seine abstrakte Kunst erfahren Sie auf seiner website www.mk4art.de

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artefacti® wird zur eingetragenen Marke. Mit Wirkung zum 02.06.2008 ist die Wortmarke artefacti® in das Register des Deutschen Patent- und Markenamtes unter den Aktenzeichen 30 2008 005 456.5 / 16 eingetragen worden. Unter der Wortmarke wird die abstrakte Kunst des Künstlers Michael Külbel als auch die Veranstaltung von Ausstellungen geschützt.



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Hickhack bedroht Maler-Erbe - Enkelin kämpft um Oskar Schlemmers Ruf Von Roland Böhm, dpa PDF Drucken E-Mail
Mittwoch, 30. April 2008 um 07:17 Uhr

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65 Jahre nach dem Tod des berühmten Bauhaus-Künstlers Oskar Schlemmer (1888-1943) droht das Erbe des schwäbischen Meisters in der Versenkung zu verschwinden - meint zumindest Schlemmer-Fachmann Wulf Herzogenrath. Der Direktor der Kunsthalle Bremen kämpft mit Schlemmers Enkelin Janine, um den Nachlass für alle zu erhalten. Ein bizarrer Streit der Nachkommen mache es derzeit fast unmöglich, das Werk in Ausstellungen oder Büchern angemessen zu würdigen. Die letzte Retrospektive wurde 1977 gezeigt. Wegweisende Bücher gibt es schon lange nicht mehr. Janine Schlemmer will die Versöhnung erzwingen - auch um einen verheerenden Ausverkauf kostbarer Bilder ihres Großvaters zu verhindern.

«Ich gehe an die Öffentlichkeit in der Hoffnung, doch noch das künstlerische Erbe meines Großvaters der Kunstwelt bewahren zu können», versichert die 44-Jährige. Seit Jahren kämpft sie vor Gerichten mit ihrer Tante und ihrem Cousin um ihren Teil des Nachlasses. Obwohl sie als gleichberechtigte Erbin zwei wichtige Prozesse gewonnen hat, bleibt die Situation verfahren. Tante und Cousin hätten sich nach Italien zurückgezogen und der deutschen Justiz weitgehend entzogen, berichtet Anwalt Walter Hagena.

Der Rechtsstreit reicht schon bis in das Jahr 1987 zurück. Damals starb Schlemmers Witwe «Tut», die das Erbe ihres Mannes lange tadellos verwaltet hat. Hunderte von Kunstwerken gingen dann jedoch zu gleichen Teilen an die Tochter Ute Jaina Schlemmer und die damals 13-jährige Enkelin Janine Schlemmer, wobei Jaina Schlemmer die Verwaltung des Erbes übernahm. Ihre Tante habe ihre Befugnisse jedoch missbraucht, berichtete Janine Schlemmer. Sie und ihr Sohn Raman hätten Leihgaben aus Museen herausgeholt und weite Teile des Erbes an einen unbekannten Ort geschafft.

Obwohl sie per Gerichtsurteil verpflichtet worden seien, Auskunft über den Verbleib des Erbes zu erteilen, sei bis heute unklar, wo sich etwa 2000 bis 3000 Schlemmer-Werke befänden, sagt Hagena. Zudem blockierten sie die Herausgabe von Leihgaben und Reproduktionen etwa in Kunstkatalogen. Auch das Kunstmuseum Stuttgart musste schon mal einen Katalog mit leeren Seiten veröffentlichen, auf denen eigentlich Schlemmer-Kunst vorgesehen war. Da das Urheberrecht für die ersten 70 Jahre nach dem Tod des Künstlers gilt, ist zumindest dieses Problem 2013 behoben.

Prominente Unterstützung bekam die Schlemmer-Enkelin aus der Bauhaus-Stadt Weimar. Es sei «unerträglich» und mache «sprachlos», wie mit dem Erbe eines herausragenden Künstlers umgegangen werde, sagte Ernst-Gerhard Güse, Direktor der Museen der Klassik Stiftung Weimar. Eine für 2009 geplante Ausstellung zu «90 Jahren Bauhaus» werde voraussichtlich weitgehend ohne Schlemmer-Werke bleiben.

Enkelin Janine Schlemmer hofft weiter auf eine gütliche Einigung - und auf eine große Oskar-Schlemmer-Retrospektive. Tut sich nichts, könnte Schlemmers Erbe auf Kunstauktionen enden. Zum Zweck der Erbteilung könnten seine Arbeiten aus den Museen der Welt abgezogen werden und den Kunstmarkt überschwemmen. «Irgendwann bleibt meiner Mandantin nur noch die Möglichkeit, die Leihverträge zu kündigen und die Werke ihres Großvaters versteigern zu lassen», sagt Anwalt Hagena. Leider könne seine Mandatin nur auf diese Weise die ihr zustehende Teilhabe am Nachlass durchsetzen. Schlemmer-Kunst würde dann zur Ramschware verkommen.

(Internet: www.oskarschlemmer.de)



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