| Gericht: UNICEF-Stiftung ist rechtmäßige Erbin der Sammlung Rau |
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| Mittwoch, 13. August 2008 um 06:44 Uhr | ||
Gustav Rau, UNICEFEin 263 Seiten starkes ärztliches Gutachten bestätige zweifelsfrei, dass Rau geschäftsfähig war, als er 1999 die UNICEF-Stiftung als Erbin einsetzte, teilte das Landgericht Konstanz am Dienstag mit. Diverse Beschwerden gegen die Erteilung eines Erbscheins seien mit einem Beschluss der 6. Zivilkammer zurückgewiesen worden. Ein Sprecher des Gerichts bezeichnete die Entscheidung als «wichtige Weichenstellung» im jahrelangen Streit um das Erbe Raus. Sie sei aber vor dem Oberlandesgericht anfechtbar. Aus forensisch-psychiatrischer Sicht habe Rau 1999, als er einen Erbvertrag zugunsten des Kinderhilfswerks abschloss, unter «keiner krankhaften Störung seiner Geisteskraft» gelitten, teilte das Gericht weiter mit. Die Erbfolge richte sich folglich nach diesem Erbvertrag vom 26. Oktober 1999. Im September 2001, wenige Monate vor seinem Tod, schenkte er der Stiftung 621 Kunstwerke und damit einen großen Teil seiner Sammlung. Dagegen hatten Verwandte und eine Schweizer Stiftung geklagt, die vor UNICEF als Erbin eingesetzt war. Zwischen 1993 und 1999 hatte er insgesamt sechs verschiedene Testamente formuliert. Unter anderem wollte er seine insgesamt 750 Kunstwerke - darunter Gemälde von Lucas Cranach, Claude Monet und Paul Cézanne - einer Dritte-Welt-Stiftung vermachen. «Die Entscheidung des Landgerichts ist ein großer Schritt, um das Vermächtnis von Gustav Rau endlich in seinem Geiste der Hilfe für Kinder zukommen zu lassen», sagte Jürgen Heraeus, Vorsitzender des Stiftungsrates, in Köln. Der Wert der Kunstsammlung Rau, der 1970 die elterliche Fabrik verkauft hatte und für 15 Jahre als Kinderarzt nach Afrika gegangen war, wird auf mehrere hundert Millionen Euro geschätzt. Kürzlich war bekanntgeworden, dass UNICEF und das Land Rheinland-Pfalz darüber verhandeln, die Sammlung Rau möglicherweise als Dauerleihgabe an das Arp-Museum in Remagen bei Bonn zu geben. UNICEF darf die Kernbestände der Sammlung nicht vor 2026 verkaufen. |
























































