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Donnerstag, 14. Februar 2008 um 20:17 Uhr |
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EU- Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy stellte am Donnerstag in Brüssel eine entsprechende Initiative vor. Derzeit gilt der Schutz des Urheberrechts für Sänger oder Musiker 50 Jahre. McCreevy will damit die Künstler den Komponisten gleichstellen. «Es ist der Künstler, der eine Komposition erst richtig zum Leben erweckt», sagte der Kommissar. «Oft haben wir keine Ahnung, wer ein Musikstück komponiert hat, aber wir wissen, wer der Sänger eines Liedes ist.»
Die Kommission argumentiert, dass im nächsten Jahrzehnt Tausende europäischer Künstler, die in den späten Fünfzigern und Sechzigern Werke aufgenommen hatten, ihre Lizenzeinnahmen verlieren. «Ich mache mir keine Sorgen um Stars wie Cliff Richard oder Charles Aznavour», sagte McCreevy. «Wir reden hier über Tausende von anonymen Studiomusikern.» Komponisten genießen Urheberschutz für ihre Arbeiten während ihres ganzen Lebens und 70 Jahre darüber hinaus. Ein entsprechender Rechtstext soll im Sommer offiziell vorgelegt werden.
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