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Abstrakte Kunst


von Michael Külbel




artefacti® - Dies ist der Onlineshop des Altenburger Künstlers Michael Külbel. Hier können Sie die abstrakte Kunst des Künstlers direkt erwerben. Jedes Bild ein Unikat. Kein Bild wird mehrfach angefertigt. Der Künstler verfügt über eine aussagekräftige Vita, hatte zahlreiche Ausstellungen und einige Großprojekte. Mehr über den Künstler und seine abstrakte Kunst erfahren Sie auf seiner website www.mk4art.de

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artefacti® wird zur eingetragenen Marke. Mit Wirkung zum 02.06.2008 ist die Wortmarke artefacti® in das Register des Deutschen Patent- und Markenamtes unter den Aktenzeichen 30 2008 005 456.5 / 16 eingetragen worden. Unter der Wortmarke wird die abstrakte Kunst des Künstlers Michael Külbel als auch die Veranstaltung von Ausstellungen geschützt.



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Kunst & Kultur

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Neue Bestimmungen für die Erben von Kunst art-Interview mit Klaus Ebling, Kunstrecht-Experte, über das neue Erbschafts- und Schenkungsrecht PDF Drucken E-Mail
Sonntag, 24. Februar 2008 um 10:07 Uhr

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Das Kunstmagazin art sprach mit dem Experten Klaus Ebling, ehemaliger Vizepräsident des Bundesfinanzhofes und Mitautor des Buchs "Kunstrecht", und berichtet in seiner aktuellen Ausgabe, die ab sofort im Handel erhältlich ist, was Kunsterben erwartet und wie sie Steuern sparen können.

Wird Kunst für Erben teurer? Ebling: "Nein, wer im Wesentlichen nur Kunstwerke erbt, wird sogar weniger Steuern zahlen als vorher, denn die Freibeträge wurden erheblich angehoben. [...] Das gilt auch für Schenkungen". Allerdings gelten diese für den gesamten Vermögenserwerb, auch für Immobilien. Laut Ebling wird nach dem neuen Recht nicht auf der Grundlage eines Einheitswerts versteuert, maßgeblich ist der aktuelle Verkehrswert. Dieser liegt in der Regel höher als der Einheitswert. An den Staat gehen 15 Prozent des steuerpflichtigen Erbschaftsanteils. Wer kein Geld für Steuern hat, sollte Verhandlungsgeschick beweisen. Der Kunstrecht-Experte erklärt: "Auch bei uns ist es zulässig, Steuerschulden mit Kunst zu begleichen".

Doch wer legt eigentlich den Wert der Kunst fest? Nach Ebling gilt grundsätzlich: Jedes Werk zählt einzeln. Da in den Ämtern jedoch keine Kunstexperten sitzen, sollte der Kunstbesitzer das Finanzamt über den Wert der Stücke informieren. Der Experte schlägt vor: "Dazu können Auktionsergebnisse, Galeriepreise für vergleichbare Arbeiten, alles, was den Wert bestimmt, herangezogen werden. Viel ist reine Verhandlungssache."

Und wie können überhaupt bei einer Erbschaft Steuern gespart werden? Ebling berichtet, dass es gemeinnützige, steuerbefreite Stiftungen gibt, in die geerbte Kunstgegenstände eingebracht werden können. Eine Sammlung oder einzelne Kunstobjekte sind zudem bis zu 60 Prozent steuerfrei, wenn sie für die Öffentlichkeit von besonderer Bedeutung sind. "Befinden sich die Werke zudem mindestens 20 Jahre im Familienbesitz, sind sie vollständig steuerbefreit. Aber sie dürfen nicht im Privatschlösschen versteckt werden, sondern müssen öffentlich zugänglich sein - nicht täglich, doch auf Anfrage", so Ebling.


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