| Kunstversteigerer: Folgerechtsabgabe nur für lebende Künstler |
|
|
|
| Sonntag, 20. Juli 2008 um 13:11 Uhr | ||
FolgerechtsabgabeDie Harmonisierung des Folgerechtes in den meisten Ländern der EU auf rund vier Prozent des Kunstpreises habe zwar zu besseren Wettbewerbsbedingungen im Handel geführt, aber nicht den erwünschten sozialen Effekt für die Künstler gebracht, kritisierte der Vizepräsident des Europäischen Versteigererverbandes (EFA), Henrik Hanstein, am Freitag in Köln. Das bis 70 Jahre nach dem Tod eines Künstlers wirksame Folgerecht «ist ein Sozialrecht, warum müssen davon die Erben profitieren?», sagte Hanstein der Deutschen Presse-Agentur dpa. Untersuchungen in Frankreich hätten gezeigt, dass 70 Prozent der Einnahmen durch das Folgerecht an nur fünf Künstlerfamilien und -erben etwa von Picasso, Chagall oder Matisse flössen. Während der EU-Präsidentschaft wolle Frankreich eine britische Initiative zur Beschränkung des Folgerechts auf lebende Künstler «nachhaltig unterstützen», erklärte der Kölner Versteigerer. Mit diesem Schritt werde auch der Wettbewerbsnachteil des Kunsthandels gegenüber den USA und der Schweiz ausgeglichen, wo es kein Folgerecht gibt. Eine UNESCO-Konvention zum Kulturgutschutz, die unter anderem den illegalen Handel mit Kunstschätzen aus dem Irak und Afghanistan unterbinden soll, hatte nach Einschätzung der europäischen Versteigerer eine neue Bürokratie als Folge. So brauchen etwa Gemälde, die älter als 50 Jahre sind und einen Wert von über 150 000 Euro haben oder Aquarelle, Zeichnungen und Gouachen im Wert von mehr als 50 000 Euro zum Überschreiten der EU-Grenzen für den Ex- oder Import entsprechende Papiere durch die jeweiligen Kulturministerien. Vor dem Hintergrund stark steigender Kunstpreise seien diese Grenz- Summen zu niedrig angesetzt. Das Ergebnis der im Grunde sinnvollen Regelung ist laut Verbands-Vizepräsident Hanstein «eine Bürokratie, die den Kunsthandel belastet». |
























































