| Fälschung oder Original? - Betrugsvorwurf gegen Immendorff |
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| Donnerstag, 31. Juli 2008 um 06:59 Uhr | ||
Betrug, Immendorff, FälschungDas Düsseldorfer Landgericht muss prüfen, ob der Kunstprofessor (1945-2007) von Dritten gemalte Kopien seiner Bilder als eigene ausgegeben und verkauft hat. Seine Witwe war gegen die geplante Versteigerung eines angeblichen Immendorff-Gemäldes vorgegangen, nachdem der Kölner Galerist des Künstlers, Michael Werner, das Bild als Fälschung eingestuft hatte. Das Original im Wert von 150 000 Euro befinde sich in Neuseeland. Werner erstattete sogar Strafanzeige. Die Eigentümer legten jedoch ein handschriftliches Zertifikat Immendorffs («Die Echtheit meines Werkes bestätige ich.») und Eidesstattliche Versicherungen vor, denen zufolge der Malerfürst das Bild in seinem Atelier 1999 für 30 000 Mark verkauft habe. Das war die Zeit, in der Immendorff kostspielige Sex- und Drogenorgien feierte und finanziell klamm gewesen sein soll. Sollte sich diese Version bestätigen, das Bild aber nicht von Immendorffs Hand stammen, hätte dessen Witwe mit Schadenersatzforderungen zu rechnen. «Das wäre Betrug zum Nachteil des Erwerbers», sagt Rechtsanwalt Jochen Zirkel. Das Gerichtsverfahren hätte sich dann für die 28-jährige Oda Jaune als Eigentor erwiesen. Doch die künstlerische Freiheit ist groß. Es ist kein Geheimnis, dass an vielen Werken großer Maler quer durch die Jahrhunderte viele Hände beteiligt waren und in ihren Ateliers Heerscharen fleißiger Helfer arbeiteten. So herrschte in Immendorffs Düsseldorfer Atelier auch dann noch Hochbetrieb, als der Künstler durch seine unheilbare Nervenkrankheit ALS fast vollständig gelähmt war. Eifrige Assistenten brachten Farbe auf die Leinwände, überwacht vom großen Meister, der die Bilder schließlich autorisierte und als seine Werke anerkannte. «Entscheidend ist, ob der Künstler die Werke als seine erklärt hat oder nicht. Der Wille des Künstlers ist entscheidend, ob einem der Herstellungsprozess gefallen mag oder nicht», sagte Klaus Gerrit Friese, Vorsitzender des Bundesverbandes deutscher Galerien. «Immendorff war schließlich nicht unzurechnungsfähig.» Es sei auch nicht verboten, Kopien der eigenen Werke anzufertigen - «auch wenn das niemand mag». Dies sei Teil des künstlerischen Prozesses «und völlig legitim». Bei dem umstrittenen Bild soll es sich um eine Kopie des Werkes «Ready-made de L'histoire dans Café de Flore» von 1987 handeln, 1,00 Meter mal 1,20 Meter groß. Nach Angaben Werners muss das inzwischen beschlagnahmte Bild jüngeren Datums sein. Handelt es sich um eine Variante des Originals, möglicherweise aus fremder Hand - aber mit dem rechtlichen Segen des Malerfürsten - könnte es mit dem entsprechenden Hinweis dennoch versteigert werden. Das Landgericht muss nun prüfen, ob es nicht auch auf eigene Faust eines Assistenten entstand und die Echtheits-Bescheinigung gefälscht oder gestohlen ist. Bis dahin, so kamen die Streitparteien am Mittwoch in einem Vergleich überein, bleibt das Bild in sicherer Verwahrung - die Kosten dafür wird der spätere Verlierer des Streitfalls tragen. |
























































