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Abstrakte Kunst


von Michael Külbel




artefacti® - Dies ist der Onlineshop des Altenburger Künstlers Michael Külbel. Hier können Sie die abstrakte Kunst des Künstlers direkt erwerben. Jedes Bild ein Unikat. Kein Bild wird mehrfach angefertigt. Der Künstler verfügt über eine aussagekräftige Vita, hatte zahlreiche Ausstellungen und einige Großprojekte. Mehr über den Künstler und seine abstrakte Kunst erfahren Sie auf seiner website www.mk4art.de

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Kunst & Kultur

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Raubkunst-Kommission empfiehlt Entschädigung für Kasseler Gemälde PDF Drucken E-Mail
Montag, 16. Juni 2008 um 06:52 Uhr

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Das Gemälde «Portrait der Familie von Dithfurth» (1829) von Johann J. August von der Embde soll aber in dem Museum bleiben. Das hat die «Beratende Kommission für die Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter, insbesondere aus jüdischem Besitz» auf ihrer jüngsten Sitzung empfohlen, wie das Büro von Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) am Donnerstag mitteilte.

In der NS-Zeit war die frühere Bildbesitzerin Laura Baumann als Jüdin von der Gestapo verhaftet worden und beging im November 1940 Selbstmord. Vorher hatte sie die Schwiegermutter ihres Sohnes Heinz als Alleinerbin eingesetzt, um das Vermögen für ihre beiden nach Schottland emigrierten Kinder zu sichern, darunter auch das strittige Gemälde. Es wurde damals auf einen Wert von heutigen 30 000 bis 40 000 Euro geschätzt. Das Bild sei «auf nicht mehr zweifelsfrei ermittelbarem Weg in den Besitz der Kunstsammlungen Kassel- Wilhelmshöhe des Landes Hessen gelangt», betonte die Kommission.

Im Archiv des landeseigenen Museums sei ein Dokument gefunden worden, wonach die Schwiegermutter im Frühjahr 1941 das Bild für 1000 Reichsmark an das Museum verkauft haben soll. «Ob diese Summe tatsächlich bezahlt wurde und dann auch den wirklichen Erben zufloss und ob diese Einigung ohne Druck erfolgte, ist unter den Parteien streitig.» Die Kommission, zu der unter anderem Ex-Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts Jutta Limbach und Altbundespräsident Richard von Weizsäcker gehören, bejahte grundsätzlich einen «verfolgungsbedingten Verlust des Gemäldes», empfahl aber, das Bild in der Museumssammlung zu belassen und eine Entschädigung zu zahlen.



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