| Gutachter: Elf Bilder der Sammlung Leopold «geraubte Kunst» |
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| Montag, 10. März 2008 um 21:32 Uhr | ||
Zwei Tage vor dem 70. Jahrestag des «Anschlusses» Österreichs an Nazideutschland veröffentlichte die Israelitische Kultusgemeinde (IKG) Wien ein Gutachten, wonach insgesamt elf Bilder im Besitz des Sammlers unter die Kategorie «geraubte Kunst» fallen. Darunter sind auch drei Gemälde und vier Zeichnungen von Egon Schiele. Ein Sprecher der Stiftung Leopold, die das Wiener Leopold-Museum verwaltet, bestritt die Vorwürfe. Kultusministerin Claudia Schmied kündigte in diesem Zusammenhang klar definierte Rückgaberegeln für Privatsammler an, wie sie auch für die staatlichen Museen gelten. «Es handelt sich (...) bei allen diesen Bildern um Raubkunst», sagte der Salzburger Jurist und Restitutionsexperte Georg Graf am Montag bei der Vorlage seines Gutachtens vor Journalisten. In den von der IKG vorgegebenen Fällen, darunter Schieles «Die Häuser am Meer» sowie «Die Bergmäher» von Albin Egger-Lienz, handle es sich um Besitz, der den ursprünglichen Eigentümern während der NS-Zeit «entzogen» worden sei. Aus diesem Grunde bestehe nach dem österreichischen Kunstrückgabegesetz auch eine Rückgabeverpflichtung. Leopolds Privatstiftung, dessen Wiener Museum alljährlich von Zehntausenden von Touristen und Kunstliebhabern aus aller Welt besucht wird, steht seit 1998 immer wieder im Mittelpunkt des Streits über die Rückgabe von Raubkunst. 1998 wurden in den USA zwei Schiele- Gemälde aus seiner Sammlung, «Wally» und «Tote Stadt», in den USA konfisziert. Leopold wiederum bestand darauf, dass alle seine Bilder legal erworben worden seien. Seine Sammlung vorwiegend österreichischer Maler wie Klimt, Schiele oder Albin Egger-Lienz, besteht aus insgesamt 5500 Werken. Andreas Nödl, Vorstandsmitglied der Leopold Museum Privatstiftung, wies die Argumente des Salzburger Sachverständigen zurück. Es gebe keine rechtliche Grundlage für die Rückgabe. Allerdings werde man sich einem Richterspruch beugen, sollten frühere Besitzer der umstrittenen Bilder die Rückgabe einklagen wollen.
Kultusministerin Schmied allerdings meinte zu dem Streit: «Restitution ist eine moralische Pflicht, zu der sich die Republik bekennt.» Es sei für das Ansehen des Staates Österreich von zentraler Bedeutung, dass die Menschen in diesem Land - aber auch jene Menschen die unser Land besuchen - die Sicherheit haben, dass Kunstwerke, die sie in unseren Museen betrachten, eine geklärte Vergangenheit und rechtmäßige Eigentümerschaft haben. Die Diskussion über die Rückgabe der Leopold-Bilder seien «dem Ansehen der Republik Österreich als Kulturnation nicht förderlich». Schmied kündigte angesichts der Entwicklung ein spezielles «Lex Leopold» an. |
























































