| Gericht entscheidet: Kabelbinder-Installation ist kein Plagiat |
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| Donnerstag, 27. März 2008 um 20:12 Uhr | ||
Das entschied das Münchner Landgericht am Donnerstag. Das Gericht lehnte damit den Antrag der Künstlerin auf eine einstweilige Verfügung gegen das Museum ab. Knauer wollte die Ausstellung «Der dritte Raum» stoppen und eine Veröffentlichung von Fotos der Installation untersagen. Die 41-jährige Münchnerin nahm für sich in Anspruch, Urheberin solcher Installationen aus Kabelbindern zu sein. «Der dritte Raum» sei ein Plagiat ihres Werkes «Curious Implantation».
Im «Dritten Raum» zeigen Studenten der Akademie der Bildenden Künste Geflechte, Sitzgelegenheiten und abstrakte Landschaften, die sie aus insgesamt 1,3 Millionen Kabelbindern geknüpft haben. Mit den Plastikbändern werden normalerweise Kabel zusammengehalten oder an anderen Gegenständen befestigt. Die Architekturausstellung wurde im Februar eröffnet und wird noch bis Mitte Mai in der Pinakothek zu sehen sein. Als Träger des Museums musste sich der Freistaat vor Gericht verantworten. Ein Vertreter bestritt im Prozess, dass Knauers Kunst die Installation der 52 Innenarchitektur-Studenten beeinflusst habe. Er führte an, dass die Studenten eine vollkommen andere Technik angewandt hätten. Außerdem sei die Klägerin nicht die einzige Künstlerin, die mit Kabelbindern arbeite. Allerdings hatte einer der Studenten zuvor in einem Fernsehinterview zugegeben, die Künstlerin und ihre Installation gekannt zu haben. Knauers Rauminstallation «Curious Implantation» entstand nach Aussage der Künstlerin im Jahr 2005 und wurde bereits mehrfach ausgestellt, unter anderem auf einem der bekanntesten Festivals für digitale Kunst, der «ars electronica» in Linz. Einen Vergleich hatten die beiden Parteien zuvor abgelehnt. Dieser hatte vorgesehen, im «Dritten Raum» auf Knauer zu verweisen und Kataloge ihres Werkes auszulegen. |
























































