| Regierung erschwert Verkauf von Kulturgütern ins Ausland |
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| Dienstag, 20. Mai 2008 um 19:49 Uhr | ||
Dazu haben Museen, Archive und die Besitzer besonderer Kunstgegenstände künftig das Recht, einen Eintrag dieser Objekte in das Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes zu beantragen. Das sieht eine Rechtsverordnung vor, die am Dienstag die Landesregierung in Magdeburg beschlossen hat. Kulturgüter, die nach dem Eintrag in das Verzeichnis ins Ausland verkauft oder dorthin gebracht wurden, können zurückgefordert werden. «Damit soll verhindert werden, dass diese bedeutsamen Werke über dunkle Kanäle aus dem Blickfeld der Öffentlichkeit verschwinden», sagte Innenminister Holger Hövelmann (SPD) laut Staatskanzlei. Bisher war das Antragsrecht nicht konkret geregelt. Ähnliche Regelungen wie nun in Sachsen-Anhalt gibt es in anderen Bundesländern. |
























































