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Abstrakte Kunst


von Michael Külbel




artefacti® - Dies ist der Onlineshop des Altenburger Künstlers Michael Külbel. Hier können Sie die abstrakte Kunst des Künstlers direkt erwerben. Jedes Bild ein Unikat. Kein Bild wird mehrfach angefertigt. Der Künstler verfügt über eine aussagekräftige Vita, hatte zahlreiche Ausstellungen und einige Großprojekte. Mehr über den Künstler und seine abstrakte Kunst erfahren Sie auf seiner website www.mk4art.de

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artefacti® wird zur eingetragenen Marke. Mit Wirkung zum 02.06.2008 ist die Wortmarke artefacti® in das Register des Deutschen Patent- und Markenamtes unter den Aktenzeichen 30 2008 005 456.5 / 16 eingetragen worden. Unter der Wortmarke wird die abstrakte Kunst des Künstlers Michael Külbel als auch die Veranstaltung von Ausstellungen geschützt.



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14 Jahre nach dem Schirnraub: Mutmaßliche Erpresser schweigen PDF Drucken E-Mail
Mittwoch, 14. Mai 2008 um 20:00 Uhr

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Am ersten Verhandlungstag am Mittwoch schwiegen die 60 und 64 Jahre alten Männer vor dem Frankfurter Landgericht zu dem Vorwurf, dass sie zwei der drei verschwundenen Gemälde der Londoner Tate Gallery und der Kunsthalle Hamburg für zusammen 2,25 Millionen Euro zum Rückkauf angeboten haben. Die eigentlichen Räuber sind längst zu langen Haftstrafen verurteilt und sämtliche Bilder seit 2002 wieder im Besitz der Museen.

Bei den strittigen Gemälden handelte es sich um William Turners «Licht und Farbe» sowie um «Nebelschwaden» von Caspar David Friedrich, jedes für sich Millionen Euro wert. Die Autohändler sollen sie von den Räubern übernommen und zwischenzeitlich in einer Garage versteckt haben.

Am ersten der zehn terminierten Verhandlungstage äußerten sich die beiden Angeklagten nicht zu den Vorwürfen, kündigten jedoch Einlassungen für den kommenden Verhandlungstag am 2. Juni an. Die beiden waren in Brasilien festgenommen worden und saßen dort längere Zeit in Auslieferungshaft. Gegenstand der Beweisaufnahme wird auch die Frage nach dem Verbleib des Lösegeldes sein. Die Vermittlung zwischen den Angeklagten und den beiden Museen besorgte ein Frankfurter Rechtsanwalt, der als Zeuge vernommen werden soll.



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