| Gericht erlaubt Versteigerung von Schlemmer-Werken in Köln |
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| Mittwoch, 19. November 2008 um 11:14 Uhr | ||
Oskar Schlemmer, Kunst, Versteigerung Das Landgericht München I wies ihren Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung weitgehend zurück, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag mitteilte. Lediglich die Versteigerung von zwei Werken mit einem Mindestschätzwert von 80 000 Euro sei untersagt worden. Insgesamt sollen bei einer am 6. Dezember geplanten Auktion in Köln etwa 65 Arbeiten Schlemmers mit einem Gesamtmindestschätzwert von mehr als 4,7 Millionen Euro durch das Auktionshaus Lempertz versteigert werden. Die Klägerin kann nun die nächste Instanz, das Oberlandesgericht, anrufen (AZ.: 25 0 18965/07).
Hintergrund ist ein langjähriger Streit zwischen der in München lebenden Enkelin Schlemmers und ihrer Tante um den Nachlass des Bauhaus-Meisters. Die Tante, eine Tochter Schlemmers, hatte ihren Antrag vor dem Münchner Landgericht damit begründet, dass sich die Enkelin eigenmächtig und widerrechtlich in den Besitz der Werke gebracht und diese ohne ihr Wissen und ihre Zustimmung zur Versteigerung eingeliefert habe. Beide, Tochter und Enkelin, sind gleichberechtigte Erben. Der Rechtsstreit reicht bis ins Jahr 1987 zurück und blockiert die Pflege des Nachlasses Schlemmers. Die Enkelin wirft der Tante vor, Leihgaben aus Museen herausgeholt und weite Teile des Erbes an einen unbekannten Ort geschafft zu haben. Oskar Schlemmer gehörte zu den Hauptvertretern des Bauhauses. 1920 wurde er von Walter Gropius als Leiter der Bildhauerei-Abteilung und Bühnenwerkstatt an das Bauhaus in Weimar berufen. 1933 entzogen ihm die Nationalsozialisten die Professur an den Vereinigten Staatsschulen in Berlin. Während der Kriegsjahre arbeitete Schlemmer am Institut für Malstoffe in Wuppertal. |
























































