| Entlassener Chef der Bundeskunsthalle erzielt Erfolg vor Gericht |
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| Freitag, 10. Oktober 2008 um 07:08 Uhr | ||
Wenzel Jacob, Bundeskunsthalle BonnZwar traf das Oberlandesgericht Köln am Donnerstag noch keine endgültige Entscheidung, tat aber bereits eine «vorläufige Rechtsauffassung» kund. Demnach war die Entlassung Jacobs unrechtmäßig, weil er nach über 15 Dienstjahren unkündbar war. Zwar müsse er nicht in seiner früheren Funktion als Geschäftsführer weiterbeschäftigt werden, er habe jedoch Anspruch auf eine «angemessene andere Position», sagte ein Gerichtssprecher.
Das Problem sei nur, dass es eine solche Position in der Bundeskunsthalle gar nicht gebe. «Für Herrn Jacob ist es sicher ein Erfolg mit Wermutstropfen», sagte der Sprecher. Zu einer gütlichen Einigung etwa auf der Grundlage einer Abfindung sahen sich die beiden Parteien bisher außerstande. Ein Ausweg aus der verfahrenen Situation sei zurzeit noch nicht abzusehen, sagte der Sprecher. Am 30. Oktober will das Gericht sein Urteil verkünden.
Der Bundesrechnungshof hatte der Geschäftsführung der Bundeskunsthalle im vergangenen Jahr die Verschwendung von Steuergeldern vorgeworfen. In der Sparte Freiluftkonzerte hätten sich von 2002 bis 2006 Schulden in Höhe von sechs Millionen Euro angesammelt, hieß es. Jacob argumentierte, dass sich die Vorwürfe der Prüfer im Wesentlichen gegen die kaufmännische Geschäftsführung gerichtet hätten. Seit der Aufteilung der Geschäftsführung in eine künstlerische und eine kaufmännische im Jahr 2002 habe er als Programmplaner und Ausstellungsmacher dafür keine Verantwortung mehr getragen. |
























































