| UNICEF soll Kunstsammlung Rau erben - Außergerichtliche Einigung |
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| Donnerstag, 16. Oktober 2008 um 07:28 Uhr | ||
Außergerichtliche Einigung, Kunstsammlung RauWenn keine neue Klage oder Beschwerde dazukommt, erbt UNICEF nun eine Kunstsammlung mit einem Schätzwert von mehreren hundert Millionen Euro.
Verwandte des 2002 gestorbenen Rau zogen nach Angaben des Oberlandesgerichts Karlsruhe am Mittwoch eine Beschwerde gegen ein Urteil des Landgerichtes Konstanz zurück, nach dem UNICEF die rechtmäßige Erbin der Sammlung ist. Die Kollektion umfasst Werke von Lucas Cranach, Claude Monet, Paul Cézanne, Max Liebermann und August Macke.
«Teil dieser Einigung ist, dass man über die finanziellen Details nicht spricht», sagte UNICEF-Sprecherin Helga Kuhn in Köln. Der wesentliche Punkt sei aber: «Wir verzichten darauf, dass die Familie uns die (Prozess-) Kosten erstattet.» Damit sei der Rechtsstreit nun wohl beendet. «Es gab ja nur diese eine Beschwerde, von daher gehen wir davon aus, dass wir den Erbschein zügig erhalten», sagte Kuhn.
In dem Streit ging es um 621 Bilder und damit einen großen Teil der Rau-Sammlung, die der Arzt im September 2001 wenige Monate vor seinem Tod der Stiftung geschenkt hatte. Dagegen hatten Verwandte und eine Schweizer Stiftung geklagt, die vor UNICEF als Erben eingesetzt waren. Rau sei nicht geschäftsfähig gewesen, hatten die Kläger argumentiert. Das hatte das Landgericht in Konstanz im August unter Berufung auf ein 263 Seiten starkes ärztliches Gutachten zurückgewiesen.
Gustav Rau habe verfügt, dass der Kern der Sammlung noch bis 2026 zusammenbleiben solle, sagte Kuhn. Der restliche Teil solle zügig verkauft werden. «Es gibt einen Kunstbeirat, der UNICEF berät», sagte sie. Dagegen hatte eine Sprecherin des Oberlandesgerichts Karlsruhe am Dienstag gesagt, ein Zurückziehen der Beschwerde bedeute noch nicht automatisch ein Ende des Erben-Streits. Auch andere Angehörige könnten sich theoretisch noch einschalten.
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