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Abstrakte Kunst


von Michael Külbel




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Land Berlin will Kultur als Staatsziel im Grundgesetz verankern PDF Drucken E-Mail
Donnerstag, 18. September 2008 um 06:54 Uhr

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Berlin, Kultur als Staatsziel, Grundgesetz

Eine Gesetzesinitiative dazu werde an diesem Freitag in den Bundesrat eingebracht, kündigte die Bevollmächtigte für Bund und Europa, Monika Helbig (SPD), am Mittwoch an. Der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD), der zugleich das Kulturressort verantwortet, wolle Berlin zum Vorreiter des Anliegens machen, dass im Grundgesetz auch die geistigen und ideellen Lebensgrundlagen geschützt würden, sagte Helbig. Berlin werde um breite Unterstützung der anderen 15 Länder werben. Zudem will Berlin eine Initiative für eine doppelte Staatsangehörigkeit einbringen.

 

Aus dem Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes in Sachen Kultur ergäben sich keine direkten finanziellen Verpflichtungen des Staates, sagte Helbig. Nach dem Antrag soll ein neuer Artikel 20b in das Grundgesetz eingefügt werden «mit dem Auftrag, die Kultur zu schützen und zu fördern».

 

Zur Begründung heißt es: «Deutschland versteht sich als Kulturstaat. Die Kultur und das kulturelle Leben prägen das öffentliche Leben in Deutschland.» Die Kultur leiste damit «einen unverzichtbaren Beitrag zum demokratischen Diskurs in unserem Gemeinwesen». Der Auftrag an alle staatlichen Ebenen, die Kultur zu schützen und zu fördern, «setzt ein wichtiges rechtliches und politisches Signal für die Bedeutung der Kultur in unserer Gesellschaft». Die neue Staatszielbestimmung führe zu keiner anderen Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern. «Die Kulturhoheit der Länder bleibt unangetastet», heißt es.

 

Auf Initiative von Innensenator Ehrhart Körting (SPD) bringt Berlin an diesem Freitag in den Bundesrat zudem eine Änderung des Staatsangehörigkeitsrechtes ein. Ziel sei es, in Deutschland geborenen Kindern ausländischer Eltern auch nach dem 18. Lebensjahr eine doppelte Staatsbürgerschaft zu ermöglichen. Deshalb soll in dem gültigen Gesetz die sogenannte Optionspflicht gestrichen werden, sagte Helbig. Bisher müssen sich diese Kinder, die bei ihrer Geburt automatisch deutsche Staatsbürger werden, nach dem 18. Lebensjahr für eine Staatsbürgerschaft - die deutsche oder die der Heimat ihrer Eltern - entscheiden.

 

Nach zehn Jahren Erfahrung mit diesem Gesetz in Berlin, einem Land mit einem hohen Bevölkerungsanteil aus Zuwandererfamilien, sei deutlich geworden, dass es viele familiäre Konflikte verursache, wenn sich die jungen Erwachsenen für eine Staatsbürgerschaft entscheiden müssten. Das sei auch eine Integrationsfrage, weil der Berliner Senat wünsche, dass diese Bürger die deutsche Staatsbürgerschaft behielten, sagte Helbig.



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