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Abstrakte Kunst


von Michael Külbel




artefacti® - Dies ist der Onlineshop des Altenburger Künstlers Michael Külbel. Hier können Sie die abstrakte Kunst des Künstlers direkt erwerben. Jedes Bild ein Unikat. Kein Bild wird mehrfach angefertigt. Der Künstler verfügt über eine aussagekräftige Vita, hatte zahlreiche Ausstellungen und einige Großprojekte. Mehr über den Künstler und seine abstrakte Kunst erfahren Sie auf seiner website www.mk4art.de

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"Ich will als Erbin mitentscheiden" PDF Drucken E-Mail
Montag, 22. September 2008 um 07:12 Uhr

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Oskar Schlemmer, Erbstreit

Seit 1977 gab es in Deutschland keine große Retrospektive mehr von Schlemmer. Weil die Verwandten das verhindern, so Schlemmers Enkelin Janine. Aufgrund des Erbstreits mit ihrer Tante und ihrem Cousin möchte sie nun 127 Werke ihres Großvaters zurückfordern, die als Leihgaben der Familie in Museen auf der ganzen Welt hängen. Das Kunstmagazin art sprach mit Janine Schlemmer über den Erbstreit und ihre spektakuläre Entscheidung.

 

Seit vielen Jahren bereits sind sich Schlemmers Erben uneinig: Seine Schwester Ute Jaina und deren Sohn Raman auf der einen, Enkelin Janine auf der anderen Seite. Nach dem Prozessieren vor dem Bundesgerichtshof entschied das Landgericht Stuttgart nun in einem weiteren Verfahren, dass die Werke, welche noch als Leihgaben der Familie in Museen sind, versteigert werden, sofern keine Einigung erfolgt. Janine Schlemmer erhofft sich mit dem Abzug der Werke ein Ende der langen Geschichte.  Ihre Tante sei nicht alleinberechtigt, über den Nachlass zu verfügen, denn als Erbin habe sie ebenfalls mit zu entscheiden.

 

Zahlreiche Schlemmer-Werke sollen Ute Jaina und Raman in den vergangenen Jahren aus verschiedenen Museen abgezogen haben, indem sie diese für Ausstellungen erbaten und anschließend nicht zurückgaben. "Als ich davon erfuhr, war ich schockiert und habe mich entschlossen, rechtliche Schritte gegen meine Tante einzuleiten", so Janine Schlemmer. Zwar wurde die Tante vom Bundesgerichtshof dazu verurteilt, Auskunft über den Ort des Befindens der Werke zu geben, doch durch ihren überwiegenden Aufenthalt in Italien und in der Schweiz ist es sehr aufwändig und teuer, dieses Urteil im Ausland vollstrecken zu lassen. Um nun ein Ende des Erbstreits herbeizuführen, sollen die Werke unter anderem aus der Staatsgalerie Stuttgart, dem Bauhaus-Archiv in Berlin, dem Kunstmuseum Basel und auch dem Museum des 20. Jahrhunderts in Wien abgezogen und versteigert werden. Der Erlös würde dann zwischen den streitenden Parteien aufgeteilt.



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