| Streit um Rau-Sammlung geht weiter - Verwandter legt Beschwerde ein |
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| Dienstag, 23. September 2008 um 06:56 Uhr | ||
Kunstsammlung, Gustav Rau, UNICEFEiner der Verwandten Raus legte beim Karlsruher Oberlandesgericht (OLG) Beschwerde ein gegen eine Entscheidung des Konstanzer Landgerichtes, nach der die Stiftung des UN- Kinderhilfswerks (UNICEF) rechtmäßige Erbin der Sammlung ist. Das sagte am Montag eine OLG-Sprecherin und bestätigte damit einen Bericht des Nachrichtenmagazins «Focus». Die Beschwerde müsse bis zum 15. Oktober begründet werden.
In dem Streit geht es um 621 Bilder und damit einen großen Teil der Rau-Sammlung, die der Arzt im September 2001 wenige Monate vor seinem Tod der Stiftung geschenkt hatte. Dagegen hatten Verwandte und eine Schweizer Stiftung geklagt, die vor UNICEF als Erbin eingesetzt war. Rau sei nicht geschäftsfähig gewesen, hatten die Kläger argumentiert. Das hatte das Landgericht im August unter Berufung auf ein 263 Seiten starkes ärztliches Gutachten zurückgewiesen.
Zwischen 1993 und 1999 hatte Gustav Rau insgesamt sechs verschiedene Testamente formuliert. Unter anderem wollte er seine insgesamt 750 Kunstwerke - darunter Gemälde von Lucas Cranach, Claude Monet und Paul Cézanne - einer Dritte-Welt-Stiftung vermachen.
Kürzlich war bekanntgeworden, dass UNICEF und das Land Rheinland- Pfalz darüber verhandeln, die Sammlung Rau möglicherweise als Dauerleihgabe an das Arp-Museum in Remagen bei Bonn zu geben. UNICEF darf die Kernbestände der Sammlung nicht vor 2026 verkaufen. |
























































