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Abstrakte Kunst


von Michael Külbel




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Einigung im Streit um NS-Raubkunst PDF Drucken E-Mail
Samstag, 05. Dezember 2009 um 10:09 Uhr

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Freiburg (dpa/lsw) - Im Streit um ein Ölgemälde des Malers Otto Dix (1891-1969) hat die Stadt Freiburg der Erbin des früheren Eigentümers eine konkrete Finanzzusage gemacht. Die Stadt habe das für die im Sommer ausgehandelte Einigung notwendige Geld beisammen, teilte das Rathaus am Freitag mit. Geldgeber, wie beispielsweise die Kulturstiftung der Länder, hätten eine finanzielle Beteiligung nun konkret zugesagt. Somit stehe die Stadt mit der Erbin vor einer Einigung.   

 

Das Rathaus rechne mit einem schnellen Vertragsabschluss, sagte Oberbürgermeister Dieter Salomon (Grüne). Ute Glaser, Dresdner Erbin eines zu Nazi-Zeiten verfolgten jüdischen Kunstsammlers, könne eine Million Euro Entschädigung erhalten. Im Gegenzug sei Glaser einverstanden, dass das unter dem Verdacht der NS-Raubkunst stehende Werk «Max John» aus dem Jahr 1920 weiter im Freiburger Museum für Neue Kunst ausgestellt wird.   

 

Der jüdische Kunstsammler Fritz Glaser aus Dresden ist nach Angaben seiner Erben im Zweiten Weltkrieg von den Nationalsozialisten zum Verkauf des Bildes gezwungen worden. Damit gilt das Werk als NS- Raubkunst und die Stadt Freiburg als unrechtmäßiger Besitzer.   

 

Der Expressionist Otto Dix gilt als ein bedeutender Vertreter der klassischen Moderne. Die Stadt Freiburg hatte das Ölgemälde «Max John» 1959 bei einer Versteigerung für umgerechnet 2500 Euro erworben. Im Oktober vergangenen Jahres hatte die Stadt anerkannt, dass sie «nach heutiger Sicht» unrechtmäßig im Besitz des Bildes ist.

 

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Tags: stadt  freiburg  erbin  f  
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