| Kulturrat: Sparen kann Stadt-Etats nicht sanieren |
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| Donnerstag, 10. Dezember 2009 um 17:55 Uhr | ||
Köln (dpa/lnw) - Kürzungen kommunaler Kulturetats sind nach Ansicht des Kulturrates NRW der falsche Weg zur Sanierung der maroden Haushalte von Städten und Gemeinden. Zwar sei nicht zu bestreiten, dass den Kommunen die Einnahmen wegbrechen und Sparmaßnahmen notwendig seien, heißt es in einer am Donnerstag in Köln veröffentlichten Erklärung der Kultur-Dachorganisation. «Die Verantwortlichen sollten sich aber bewusst sein, dass die Kulturausgaben nur einen Bruchteil der öffentlichen Ausgaben ausmachen. Mit Kürzungen lassen sich keine nachhaltigen Entlastungen erreichen.»
Strukturen, die Beschäftigung schaffen, sowie viele Initiativen vor allem in der freien Szene seien gefährdet, wenn die oft nur geringen Förderungen auch noch gekürzt würden. «Vieles ginge unwiederbringlich verloren», warnt der Zusammenschluss von 80 Kulturverbänden im Lande. Das Sparen würde zudem auf dem Rücken «der Schwächsten», nämlich der Künstler mit nur geringem Einkommen und ohne ausreichende soziale Absicherung, ausgetragen.
Der Kulturrat appellierte an die Kommunen, sich ihrer Verantwortung für mehr als 80 Prozent der Kulturförderung in NRW nicht zu entziehen. Unverzichtbare Sparmaßnahmen seien nur dann möglich, «wenn sie der besonderen Bedeutung der Kultur für die Entwicklung der Gesellschaft nicht entgegenstehen».
Von der Landesregierung forderte der Kulturrat, den eigenen Kulturhaushalt stabil zu halten und nach dem Vorbild der meisten anderen Bundesländer durch höhere Landeszuweisungen die Kommunen im Bereich der Kulturförderung zu entlasten. «Wir fordern einen zweckgebundenen Zuschuss für die Kulturhaushalte der Kommunen, geknüpft an die Bedingung, dass die Kommunen Komplementärmittel bereitstellen», erklärte der Kulturrat.
Kommunen mit Nothaushalten seien von einschränkenden Auflagen zu befreien, wenn sie besondere Kultureinrichtungen unterhalten oder besondere kulturelle Programme organisierten. Zur Finanzierung bereits bestehender oder neuer Programme der Staatskanzlei für die kulturelle Bildung müsse das Schulministerium zusätzliche Mittel zur Verfügung stellen.
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