| A. R. Penck streitet um Skulptur «Der Franzose» |
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| Donnerstag, 17. Dezember 2009 um 06:03 Uhr | ||
Düsseldorf (dpa) - Im Rechtsstreit um einen angeblichen Raubguss seiner Skulptur «Der Franzose» zeichnet sich eine Wendung zugunsten des Malers und Bildhauers A. R. Penck (70) ab. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht machte am Mittwoch deutlich, dass es die Beweislast für die Echtheit der Skulptur nicht beim Künstler, sondern beim Sammler sieht. Eine Entscheidung will das Gericht am 20. Januar kommenden Jahres verkünden.
Vor einem Jahr war Penck vor dem Landgericht noch unterlegen. Penck alias Ralf Winkler durfte seither nicht mehr behaupten, das Exemplar des Sammlers Peter Dohmen sei gefälscht oder nicht autorisiert (Az.: 12 O 552/07). Unklar ist, wie viele Exemplare der Skulptur tatsächlich existieren.
Sammler Dohmen hatte die Bronzeskulptur vor drei Jahren für 40 000 Euro in einer Galerie in Bad Honnef erstanden. Sein Exemplar ist nicht durchnummeriert und trägt die Kennzeichnung «e.a.» für «epreuve d'artiste» («Künstlerexemplar»). Penck hatte argumentiert, er habe nie so nummeriert. Sein Künstler-Exemplar sei bei einer Sechser- Auflage der Skulptur als «0/6» gekennzeichnet.
Der in Dresden geborene Penck gilt als Neo-Expressionist und zählte zu den «Neuen Wilden». In der DDR hatte er zunehmend Probleme mit der Staatssicherheit. 1980 siedelte Penck in den Westen über. 1988 wurde er zum Professor für Malerei an die Kunstakademie in Düsseldorf berufen.
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