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Abstrakte Kunst


von Michael Külbel




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Kunst & Kultur

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Anwalt befürchtet Prozessflut nach Urteil über Sammlung Sachs PDF Drucken E-Mail
Mittwoch, 25. Februar 2009 um 17:58 Uhr

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Rückgabe, Sammlung, Sachs


Die Plakatsammlung befindet sich im Deutschen Historischen Museum (DHM) in Berlin. Sollte die «durchaus sensationelle Entscheidung» des Berliner Landgerichts von Anfang Februar rechtskräftig werden, müsste der Präsident des Landgerichts eine neue Entschädigungskammer eröffnen, «um der Prozessflut Herr zu werden», meinte Raue in einem Beitrag für den Berliner «Tagesspiegel» (Dienstag). Raue tritt oft in prominenten Kunst-Streitfällen vor Gericht auf.

Das Berliner Landgericht hatte die Behauptung des DHM zurückgewiesen, wonach der Sohn des von den Nationalsozialisten enteigneten Sammlers Hans Sachs nicht Eigentümer der auf 4200 Werke geschätzten Sammlung ist. Sachs hatte auf die Rückgabe der Plakate geklagt, obwohl sein Vater in den 60er Jahren eine Entschädigung für den Verlust seiner Sammlung von der Bundesrepublik erhalten hatte. Mit dem Urteil des Landgerichts wird auch eine Empfehlung der für solche Streitfälle geschaffenen Beratenden Kommission zur Rückgabe von NS-Raubkunst infrage gestellt. Das von der früheren Verfassungsrichterin Jutta Limbach geleitete Gremium hatte sich für eine Verbleib der Sammlung im Historischen Museum ausgesprochen.

Laut Raue ist es «seit Jahrzehnten gesicherte höchstrichterliche Rechtsprechung» von Bundesverwaltungsgericht und Bundesgerichtshof, dass Ansprüche gegen unrechtmäßige nationalsozialistische Hoheitsakte nur nach den Rückerstattungs-, Entschädigungs- oder Vermögensgesetzen geltend gemacht werden können. Für zivilrechtliche Ansprüche, die Peter Sachs geltend mache, sei deshalb «kein Raum». Auch würden durch das Urteil des Landgerichts «alle Bemühungen, den komplizierten Eigentums- und Restitutionsfragen mit internationalen Erklärungen und nationalen Expertenkommissionen Rechnung zu tragen...ad absurdum geführt».

Der Anwalt von Sachs, Matthias Druba, meinte dagegen, das Gericht habe mit seiner Entscheidung festgestellt, dass Peter Sachs Eigentümer der Sammlung bleibe. Das DHM habe keinen Anspruch darauf, die Herausgabe der Sammlung noch weiter zu verweigern. Die Sammlung Sachs gilt als eine der bedeutendsten Kollektionen deutscher Plakatkunst aus der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts.



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