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Abstrakte Kunst


von Michael Külbel




artefacti® - Dies ist der Onlineshop des Altenburger Künstlers Michael Külbel. Hier können Sie die abstrakte Kunst des Künstlers direkt erwerben. Jedes Bild ein Unikat. Kein Bild wird mehrfach angefertigt. Der Künstler verfügt über eine aussagekräftige Vita, hatte zahlreiche Ausstellungen und einige Großprojekte. Mehr über den Künstler und seine abstrakte Kunst erfahren Sie auf seiner website www.mk4art.de

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artefacti® wird zur eingetragenen Marke. Mit Wirkung zum 02.06.2008 ist die Wortmarke artefacti® in das Register des Deutschen Patent- und Markenamtes unter den Aktenzeichen 30 2008 005 456.5 / 16 eingetragen worden. Unter der Wortmarke wird die abstrakte Kunst des Künstlers Michael Külbel als auch die Veranstaltung von Ausstellungen geschützt.



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Kunsthallen-Umbau Bremen stockt - Café-Betreiber will nicht räumen PDF Drucken E-Mail
Freitag, 09. Januar 2009 um 06:57 Uhr

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Kunsthalle, Bremen, Kunstverein


Der Betreiber des Museums-Cafés will nicht in einen anderen Teil des Hauses umziehen. Der Kunstverein scheiterte am Donnerstag mit einem Eilantrag. Auf Basis des Pachtvertrages habe der Verein keinen Anspruch auf den Umzug des Cafés, entschied das Landgericht Bremen (Aktenzeichen 7-0-2154/08). Ursprünglich sollten die Bauarbeiten mit einem Gesamtvolumen von rund 30 Millionen Euro am 2. Januar beginnen. Die Kunsthalle ist seit Anfang Dezember geschlossen und soll im Frühjahr 2011 wiedereröffnet werden.

Der Kunstverein kündigte am Donnerstag an, «umgehend Berufung» einzulegen. Außerdem werde beantragt, dass möglichst bald ein Termin vor dem Oberlandesgericht festgelegt wird, sagte eine Sprecherin. Die Kunsthalle sei auf eine vorläufige Entscheidung angewiesen, weil sie mit dem Baubeginn nicht warten könne, bis das ordentliche Gerichtsverfahren abgeschlossen ist. Einen Termin für diesen Prozess gibt es noch nicht.

Zu den Baumaßnahmen gehört ein neuer Anbau, für den ein altes Gebäude weichen muss, in dem das Café bisher untergebracht ist. Der Kunstverein hatte auf eine Kündigung des Pachtvertrages mit dem Café-Betreiber verzichtet, weil dieser sich nach Angaben des Vereins zunächst begeistert über die gemeinsam geplante Einrichtung gezeigt hatte. Daraus lasse sich jedoch kein rechtliches Argument zur Begründung des Eilantrages herleiten, befand das Landgericht.


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