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Donnerstag, 22. Januar 2009 um 07:57 Uhr |
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Kunstpreis, Kaiserslautern
Bis spätestens 27. März können sich nach Mitteilung des Kreises volljährige Künstler mit Wohnsitz in der Bundesrepublik mit maximal drei Arbeiten bewerben, die nicht älter als drei Jahre sein dürfen. Die Jury besteht aus fünf durch den Landkreis berufene Sachverständige. Der Landkreis lobt den «Sickingen-Kunstpreis» seit 1980 alle drei Jahre jeweils im Wechsel für Malerei, Plastik und Grafik aus.
Die Werke der Preisträger sollen mit weiteren Arbeiten in der Ausstellung zum Sickingen-Kunstpreis 2009 in der Filialdirektion der Kreissparkasse in Kaiserslautern präsentiert werden. Deshalb könnten nur standsichere Arbeiten mit begrenztem Umfang gezeigt werden. Für die Bewerbung können Abbildungen eingeschickt und im Bewerbungsbogen entsprechende Angaben gemacht werden.
(Der Bewerbungsbogen kann im Internet unter www.kaiserslautern-kreis.de/kultur/kunstpreis.html abgerufen oder bei der Kreisverwaltung Kaiserslautern/Kultur, Lauterstraße 8, 67657 Kaiserslautern, angefordert werden)
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