| Berufung im Streit um Beuys-Urheberrechte |
|
|
|
| Freitag, 12. Juni 2009 um 18:29 Uhr | ||
Bedburg-Hau/Berlin (dpa) - Das Museum Schloss Moyland geht im Streit mit den Beuys-Erben um die Verletzung der Urheberrechte am Werk des Künstlers in Berufung. Das kündigte der Rechtsanwalt der im niederrheinischen Bedburg-Hau beheimateten Museumsstiftung, Simon Bergmann, am Freitag in Berlin an. «Die rechtlichen Ausführungen des Landgerichts Düsseldorf überzeugen nicht und bedürfen der Überprüfung durch die nächst höhere Instanz.» Hintergrund ist ein Urteil vom 15. Mai 2009, in dem das Museum verpflichtet worden war, Teile einer Sonderausstellung mit Fotografien einer Beuys-Aktion abzuhängen. Das Museum hatte dem Urteilsspruch Folge geleistet und - statt nur fünf Fotografien abzuhängen - die Schau mit insgesamt 22 Fotografien vorbeugend komplett geschlossen. Das Gericht war der Argumentation des Klägers, der VG Bild-Kunst als Rechteverwalter der Beuys-Erben, gefolgt, die Fotos seien eine nicht erlaubte «Umgestaltung» des Beuys'schen Originalwerkes. Das Gericht selbst habe bereits in der mündlichen Verhandlung auf die «schwierige Rechtslage» hingewiesen, berichtete Anwalt Bergmann, der dem Museum die Berufung wegen der «höchst streitigen» Argumentation empfohlen hatte. Zudem war die Urteilsvollstreckung vom Gericht mit der Stellung einer Sicherheitsleistung in Höhe von 100 000 Euro verbunden worden. Die Fotografien von Manfred Tischer waren 1964 bei einer Live- Aktion von Joseph Beuys (1921-1986) im Fernsehen entstanden. Dadurch sei der dynamische Prozess der Fluxus-Aktion «Das Schweigen von Marcel Duchamp wird überwertet» in eine statische Kunstform übertragen worden, hatte es zur Urteilsbegründung geheißen. Von dem Berufungsverfahren am Oberlandesgericht Düsseldorf erhoffe sich die Museumsstiftung nicht nur eine Bestätigung ihrer Rechtsauffassung, sagte Bergmann. «Geklärt werden sollen auch urheberrechtliche Grundsatzfragen im Zusammenhang mit der fotografischen Wiedergabe von Kunstaktionen.» Das jetzige Urteil des Landgerichts hätte nach Auffassung des Urheberrechts-Experten Bergmann erhebliche Auswirkungen auf das Ausstellungswesen. Der Grund: Zahlreiche Fotos, die ein urheberrechtlich geschütztes Werk zeigen, könnten vom Urheber des Originalwerks mit dem Argument der Umgestaltung untersagt werden. |
























































