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Dienstag, 03. März 2009 um 07:26 Uhr |
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Schnabel, Sammlung, Rückgabe
«Viele hochbetagte Betroffene können und wollen sich nicht weiter jahrelang hinhalten lassen», schrieb der auf Kunstrestitution spezialisierte Berliner Anwalt Gunnar Schnabel in der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung» (Montag). Einstige Kunstsammler würden nun «ihr Eigentumsrecht an den verlorenen Bildern einklagen, wenn es erforderlich ist» - falls nötig auch über ausländische Gerichte, schrieb Schnabel, Mitautor einer umfassenden Studie über den Raub von Kunstschätzen aus dem Besitz jüdischer Sammler.
Ob Duisburg mit Emil Noldes «Buchsbaumgarten» oder München mit Paul Klees «Sumpflegende» - seit Jahren würden deutsche Museen, Städten und Gemeinden die Klärung über den Ursprung ihrer Sammlungen hintertreiben, schrieb Schnabel. Dabei würde sie die von der Bundesregierung eingerichtete Beratende Kommission, die in Streitfällen schlichten soll, bewusst ausschalten. Die sogenannte Limbach-Kommission sei «zum Nichtstun verdammt und wird immer mehr zur Farce», betonte der Jurist. In Deutschland könne nach 30 Jahren nach Besitzverlust der Eigentümer sein Eigentum nicht mehr zurückverlangen. Dies sei weltweit einmalig. «Andere Staaten missachten das deutsche Verjährungsrecht wegen Verstoß gegen fundamentale Rechtsprinzipien, Restitutionsgegner nennen es Rechtsfrieden», schrieb Schnabel.
Das Berliner Landgericht hatte dem Sohn des von den Nationalsozialisten enteigneten Sammlers Hans Sachs in einer Musterklage Recht gegeben. Es wies die Behauptung des DHM zurück, wonach er nicht Eigentümer der auf 4200 Werke geschätzten Sammlung ist. Sachs hatte auf die Rückgabe von zwei Plakaten geklagt, obwohl sein Vater in den 60er Jahren eine Entschädigung für den Verlust der Sammlung von der Bundesrepublik erhalten hatte.
Mit dem Urteil des Landgerichts wurde auch eine Empfehlung der für solche Streitfälle geschaffenen Beratenden Kommission zur Rückgabe von NS-Raubkunst infrage gestellt. Das von der früheren Verfassungsrichterin Jutta Limbach geleitete Gremium hatte sich für den Verbleib der Sammlung im DHM ausgesprochen. Bis zum 12. März hat das Museum nun Zeit, gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen.
Der ebenfalls mit Restitutionsfällen befasste Berliner Anwalt Peter Raue hatte bereits vor «unabsehbaren» Folgen auch für andere Streitfälle gewarnt. Sollte die Entscheidung des Berliner Landgerichts rechtskräftig werden, müsste der Präsident des Landgerichts eine neue Entschädigungskammer eröffnen, «um der Prozessflut Herr zu werden».
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