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Abstrakte Kunst


von Michael Külbel




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Kunst & Kultur

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Bund geht gegen Urteil über NS-Raubkunst in die Berufung PDF Drucken E-Mail
Samstag, 07. März 2009 um 10:06 Uhr

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DHM, Sammlung, Sachs


Der Bund werde wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Urteils Einspruch erheben, sagte ein Sprecher von Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) am Freitag. Das Gericht hatte Anfang März der Klage eines Erben auf Rückgabe eines Titelblattes der Zeitschrift «Simplicissimus» stattgegeben, das beim Deutschen Historischen Museum (DHM) liegt. Die Richter erkannten auch die Eigentumsrechte des Klägers an, obwohl dessen erster Besitzer, der Sammler Hans Sachs, für den Verlust entschädigt worden war.

Mit dem Urteil sehen Experten die Jahrzehnte lange Praxis im Umgang mit NS-Raubkunst sowie die von der Bundesregierung ins Leben gerufene Beratende Kommission zur Schlichtung von Streitfällen in Frage gestellt.

Die Jewish Claims Conference bedauerte die Entscheidung des Bundes. Dieser Schritt werde dazu führen, dass die Opfer, denen Kunstwerke geraubt wurden, sich ebenfalls an die Gerichte wenden, sagte der Repräsentant der Organisation, Georg Heuberger, in Frankfurt. «Mit diesem Schritt werden wieder einmal die Interessen der Opfer Rechtsprinzipien untergeordnet.» Mit gutem Willen auf beiden Seiten hätte eine gütliche Einigung gefunden werden können.

Das Landgericht hatte dem Sohn des von den Nationalsozialisten enteigneten Sammlers Hans Sachs in der Musterklage Recht gegeben. Es wies die Behauptung des DHM zurück, wonach er nicht Eigentümer der auf 4200 Werke geschätzten Sammlung ist. Sachs hatte auf die Rückgabe von zwei Plakaten geklagt, obwohl sein Vater in den 60er Jahren eine Entschädigung für den Verlust der Sammlung von der Bundesrepublik erhalten hatte. Kurz vor seinem Tod erfuhr Sachs, dass tausende Blätter im DDR-Museum für Geschichte aufbewahrt waren, dem späteren DHM.

Die Beratende Kommission zur Rückgabe von NS-Raubkunst hatte dagegen empfohlen, die Sammlung im Besitz des DHM zu belassen. Das von der früheren Verfassungsrichterin Jutta Limbach geleitete Gremium hatte sich für den Verbleib der Sammlung im DHM ausgesprochen.

Viele Betroffene wollten sich nun nicht mehr weiter hinhalten lassen, hatte der auf Kunstrestitution spezialisierte Berliner Anwalt Gunnar Schnabel erklärt. Sie wollten nun ihre Eigentumsrechte einklagen, falls nötig auch über ausländische Gerichte. Der ebenfalls mit Rückgabefällen befasste Berliner Anwalt Peter Raue warnte vor «unabsehbaren» Folgen. Sollte die Entscheidung rechtskräftig werden, müsste der Präsident des Landgerichts eine neue Entschädigungskammer eröffnen, «um der Prozessflut Herr zu werden».



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