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Dienstag, 17. März 2009 um 07:16 Uhr |
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Anhalt, Familie, Gemälde
Die Stadt und das Herzogliche Haus Anhalt hätten sich gütlich über ihren Verbleib geeinigt, teilte der Treuhänder der Adelsfamilie, Wolf von Trotha, am Montag mit. So seien unter anderem der Rückkauf, die Rückgabe und die Leihgabe von Bildern vereinbart worden. Einzelheiten wollte von Trotha noch nicht nennen. Es verwies auf einen Festakt am Mittwoch in der Gemäldegalerie mit Vertretern der Stadt, des Landes Sachsen-Anhalt, der Kulturstiftung der Länder, der Ostdeutschen Sparkassenstiftung und der Erbengemeinschaft.
Nach dpa-Informationen handelt es sich um acht Gemälde und eine Skulptur. Das bedeutendste Werk ist dabei ein Gemälde von Johann Friedrich August Tischbein (1750-1812). Die Familie von Anhalt hat sich seit der Wende bereits mehrfach mit staatlichen Institutionen und Museen über den Verbleib von Kulturgütern aus der Sammlung des Hauses verständigt. Rechtsgrundlage ist das sogenannte Ausgleichleistungsgesetz.
Der letzte Herzog Joachim Ernst von Anhalt (1901-1947) war nach dem Zweiten Weltkrieg im sowjetischen Sonderlager auf dem Gelände des ehemaligen Konzentrationslagers Buchenwald interniert worden und dort ums Leben gekommen. Seine Familie konnte sich mit Hilfe sowjetischer Offiziere in den Westen retten. 1992 wurde Joachim Ernst von der sowjetischen Justiz postum als politisch Verfolgter rehabilitiert. Mitglieder der Familie leben heute wieder in Sachsen-Anhalt.
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