| Museum erwägt Berufung im Beuys-Bilderstreit |
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| Mittwoch, 20. Mai 2009 um 07:27 Uhr | ||
Beuys, Düsseldorfer
Zunächst müsse jedoch die schriftliche Begründung eines Urteils abgewartet werden, mit dem das Düsseldorfer Landgericht dem Haus die Ausstellung von sieben Beuys-Fotos untersagt hat. Das sagte am Montag in Berlin der Anwalt der Stiftung, Simon Bergmann, der Deutschen Presse-Agentur dpa. Die 1964 im Düsseldorfer ZDF-Studio entstandenen Aufnahmen beeinträchtigten das Urheberrecht des Künstlers, hatte eine Zivilkammer des Düsseldorfer Landgerichtes am Freitag geurteilt. Die Verwaltung des Museums hätte die Beuys-Erben um eine Genehmigung für die Ausstellung fragen müssen. Geklagt hatte die mit den Beuys- Rechten betraute VG Bild-Kunst, die zunächst nur acht Fotos zum Verfahren vorlegen konnte. Lediglich fünf dieser Aktionsbilder des Düsseldorfer Fotografen Manfred Tischer sind aber in der gerade eröffneten Beuys-Ausstellung zu sehen. Die VG-Bild-Kunst hatte sich überzeugt gezeigt, dass die Einstweilige Verfügung zur Schließung der gesamten Präsentation mit 21 Fotos der Beuys-Aktion führen werde. Nach Meinung des Stiftungs- Anwaltes ist die von den Düsseldorfer Richtern vertretene Rechtsauffassung «in Rechtsprechung und Literatur» allerdings höchst umstritten. Auch das Landgericht selbst hatte in einer Mitteilung den «vorläufigen Charakter der im einstweiligen Verfügungsverfahren entschiedenen schwierigen Rechtsfragen» betont. Im Hintergrund des Streits steht noch eine weitere Auseinandersetzung des Museums mit den Beuys-Erben, die einen Teil der Werke des Hauses und des umfangreichen Beuys-Archivs in Moyland zurückfordern. Internet: www.moyland.de |
























































