|
Donnerstag, 21. Mai 2009 um 09:51 Uhr |
|
Das soll vor allem den überwiegend kurzfristig Beschäftigten zu Gute kommen, betonte Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) nach der Sitzung des Kabinetts, das am Mittwoch eine generelle Verlängerung des Kurzarbeitergeldes beschlossen hatte. Im Kulturbereich werden abhängig Beschäftigte künftig bereits nach sechs Monaten statt der üblichen zwölf Monate Anwartschaftszeit Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben, sagte Neumann. Auch soll eine unnötige Wartezeit bis zur Auszahlung des Arbeitslosengeldes vermieden werden. Der neue Gesetzentwurf sei «das Ergebnis langer Verhandlungen» zwischen dem Kulturstaatsminister, dem Finanzministerium und dem federführenden Bundesarbeitsministerium. Er berücksichtigt laut Neumann die besonderen Bedingungen der in der Kultur Beschäftigten, insbesondere der Film- und Fernsehschaffenden. Das Gesetz ist zunächst auf drei Jahre befristet, um später eventuelle Nachbesserungen vornehmen zu können.
|