| Teilsieg für Museum im Streit um Beuys-Bilder |
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| Dienstag, 03. November 2009 um 17:36 Uhr | ||
Düsseldorf (dpa/lnw) - Teilsieg für das Museum Schloss Moyland, doch der Rechtsstreit um die Fotografien einer Live-Aktion von Joseph Beuys geht weiter. Die Schau der Bilder hätte nicht per Einstweiliger Verfügung gestoppt werden müssen, weil dem Museum kein Ordnungsgeld angedroht worden war. Das hat das Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf am Dienstag entschieden. Das Urteil treffe aber keine Aussage, ob die Bilder generell ausgestellt werden dürfen, sagte ein OLG-Sprecher. Darüber soll erst im Hauptsacheverfahren im nächsten Jahr entschieden werden. Im Mai hatte die Verwertungsgesellschaft (VG) Bild-Kunst durchgesetzt, dass 5 von 21 Bildern aus der Schau entfernt werden.
Daraufhin hatte das Museum die Schau abgebrochen. «Die VG Bild- Kunst hat eine komplette Ausstellung zerschossen. Der Öffentlichkeit wurde ein Teil des Werks von Beuys vorenthalten», kritisierte die künstlerische Direktorin von Schloss Moyland, Bettina Paust.
Im Herbst 2011 sollen die Bilder erneut präsentiert werden. Doch zuvor muss das Landgericht Düsseldorf entscheiden, ob die umstrittenen Fotos von Manfred Tischer eine unzulässige Bearbeitung der Aktionskunst von Beuys darstellen. «Es geht um die Grundsatzfrage, wie mit performativer Kunst umgegangen wird. Wenn es sein muss, gehen wir bis zum Bundesgerichtshof», sagte Paust.
Die VG Bild-Kunst hatte argumentiert, dass die Urheberrechte nicht beim Museum, sondern bei der Witwe von Joseph Beuys lägen. Die bis dahin unveröffentlichten Fotos dokumentieren dessen Live-Aktion «Das Schweigen von Marcel Duchamp wird überbewertet» von 1964. Manfred Tischer hatte die TV-Live-Übertragung des Beuys-Happenings im Düsseldorfer ZDF-Studio festgehalten. Eine Aufzeichnung der TV-Übertragung soll nicht mehr existieren. Schloss Moyland am Niederrhein verfügt mit 6000 Exponaten über die weltweit größte Beuys-Sammlung. |

























































