| Vorschriften für Restauratoren sollen bleiben |
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| Mittwoch, 04. November 2009 um 18:57 Uhr | ||
Schwerin (dpa/mv) - Restauratoren sollen auch künftig in Mecklenburg-Vorpommern einen Hochschulabschluss vorlegen müssen, wenn sie an Kunstwerken arbeiten wollen. Die Landesregierung scheitert mit ihrem Plan zur Abschaffung des Restauratorengesetzes am Widerstand des Landtags. Die Regierungsfraktionen SPD und CDU sowie die Linke und die FDP erklärten am Mittwoch nach einer Expertenanhörung, das Gesetz erhalten zu wollen. Es gilt als strengste Vorschrift bundesweit auf diesem Gebiet. «Die Qualitätssicherung in diesem Bereich soll im Land aufrechterhalten werden», heißt es in einer gemeinsamen Erklärung von SPD und CDU. Dazu gebe es weiteren Beratungsbedarf.
Der SPD-Abgeordnete Jochen Schulte ergänzte: «Es geht um die Erhaltung unseres kulturellen Erbes.» Die Landesregierung habe das vor zehn Jahren unter Rot-Rot beschlossene Gesetz mit Rücksicht auf die Dienstleistungsfreiheit in der EU streichen wollen.
Der kulturpolitische Sprecher der Linksfraktion, Torsten Koplin, verwies darauf, dass Mecklenburg-Vorpommerns Restauratorengesetz bundesweit von Fachleuten hoch geschätzt werde. «Die beim Landesamt für Kultur- und Denkmalpflege gelisteten Restauratoren gewährleisten Kompetenz und Qualität.» Würde es das Gesetz im Land nicht geben, «könnten Pseudo-Restauratoren Material und Authentizität einmaliger Kulturgüter unwiederbringlich zerstören».
Hans Kreher von der FDP-Fraktion unterstrich: «Die Abschaffung des Restauratorengesetzes in den anderen Bundesländern hat gezeigt, dass dadurch ein massiver Qualitätsverlust droht.» Er forderte die Landesregierung auf, das Gesetz unter der Maßgabe EU-konform zu gestalten, dass die Stellung der anerkannten Restauratoren nicht gefährdet werde. |
























































