| Sammlung Brandhorst weist Eigentumsvorbehalte zurück |
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| Dienstag, 10. November 2009 um 19:21 Uhr | ||
München/New York (dpa/lby) - Die Münchner Sammlung Brandhorst hat angebliche Miteigentumsrechte der New Yorker Galeristin Venetia Kapernekas an zwei Werken von Damien Hirst zurückgewiesen. Sammlungs- Direktor Armin Zweite teilte am Dienstagabend mit, er möchte «klar stellen», ... «beide Arbeiten, von denen eine derzeit im Museum Brandhorst ausgestellt ist, gehören der Udo und Anette Brandhorst Stiftung». Ein entsprechendes Gerichtsverfahren in New York, «in dem es allein um zivilrechtliche Ansprüche ging, ist inzwischen abgeschlossen», betonte Zweite laut der Mitteilung.
Der deutsche Kunstsammler Udo Brandhorst hatte sich vor einem US- Bundesgericht in New York verantworten müssen. Er war von der Galeristin verklagt worden, das Verfahren wurde am Montag von Bundesrichter Jed S. Rakoff in Manhattan eröffnet, hatte eine Sprecherin des Gerichts bestätigt. Im Mai war in München das Museum Brandhorst eröffnet worden, das eigens für die weltberühmte Sammlung von Udo und Anette Brandhorst gebaut worden war. Nach dem Tod seiner Frau hatte Brandhorst die auf 100 Millionen Euro geschätzten Werke dem Freistaat Bayern übergeben.
Brandhorst wurde durch den New Yorker Anwalt John Wait vertreten. Die Galeristin Kapernekas, angeblich eine langjährige Geliebte von Brandhorst und Mutter eines gemeinsamen Kindes, warf dem Angeklagten vor, mit ihrem Geld zwei monumentale, mehrere Millionen teure Hirst- Kunstwerke erworben zu haben. «The Hym» und «In This Terrible Moment» seien prominente und spektakuläre Bestandteile der Sammlung im Brandhorst Museum in München.
Kapernekas pochte in dem Geschworenenprozess auf ihren Anteil an den Hirst-Werken. Als Zeuge war auch der bekannte Galerist Larry Gagosian geladen, der die beiden Hirsts an Brandhorst verkauft hatte. Im Brandhorst-Museum im Münchner Museumsareal sind mehr als 700 Exponate ausgestellt.
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