| Streit um Werke aus Sammlung Brandhorst beigelegt |
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| Mittwoch, 11. November 2009 um 19:44 Uhr | ||
New York/München (dpa) - Der Rechtsstreit des international renommierten deutschen Kunstsammlers Udo Brandhorst und einer New Yorker Galeristin um zwei wertvolle Damien-Hirst-Skulpturen ist beigelegt. Das bestätigte der Anwalt der Galeristin, John Wait, der Deutschen Presse-Agentur dpa in New York am Dienstagabend.
Die Galeristin Venetia Kapernekas (49) hatte in dem Verfahren einen Teilanspruch auf die beiden Werke des britischen Künstlers geltend gemacht. Ihr Wert wird derzeit auf knapp 48 Millionen Dollar (32,1 Millionen Euro) geschätzt. Kapernekas zog einem Bericht des Wirtschaftsnachrichtendienstes Bloomberg zufolge ihre Forderungen vor einem Gericht in Manhattan zurück.
Wait bestätigte der dpa, dass das Verfahren eingestellt sei. Kapernekas hatte laut Klageschrift vor dem US-Bundesgericht in Manhattan geltend gemacht, sie sei an dem Erwerb der Hirst-Skulpturen 2002 mit beteiligt gewesen, wie es in dem Bericht hieß.
Inzwischen wies auch die Münchner Sammlung Brandhorst angebliche Miteigentumsrechte von Kapernekas an den Hirst-Werken zurück. Sammlungs-Direktor Armin Zweite betonte am Dienstagabend, «beide Arbeiten, von denen eine derzeit im Museum Brandhorst ausgestellt ist, gehören der Udo und Anette Brandhorst Stiftung». Ein entsprechendes Gerichtsverfahren in New York, «in dem es allein um zivilrechtliche Ansprüche ging, ist inzwischen abgeschlossen», betonte Zweite laut Mitteilung.
Im Mai war in München das Museum Brandhorst eröffnet worden, das eigens für die weltberühmte Sammlung von Udo und Anette Brandhorst gebaut wurde. Nach dem Tod seiner Frau hatte Brandhorst die auf 100 Millionen Euro geschätzten Werke dem Freistaat Bayern übergeben.
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