| Arbeitsstelle will keine Gesetze zu NS-Raubkunst |
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| Mittwoch, 11. November 2009 um 19:48 Uhr | ||
Wiesbaden (dpa/lhe) Die Aufarbeitung von Fällen von NS-Raubkunst macht nach Darstellung der Arbeitsstelle Provenienzforschung auch ohne gesetzliche Regelungen Fortschritte: «Der Appell an die moralische Verantwortung bleibt für uns die wesentliche Grundlage», sagte der Leiter der Arbeitsstelle, Uwe Hartmann, am Mittwoch in Wiesbaden der dpa. «Wenn wir die Diskussion über gesetzliche Regelungen aufmachen würden, würde das unsere jetzige Praxis infrage stellen und für Unsicherheiten sorgen.» Der Kunsthistoriker sprach bei einer Fachtagung im Museum Wiesbaden zum Thema Restitution, also der Rückgabe oder Entschädigung von während des Nationalsozialismus geraubten Kunst- und Kulturgütern.
Hartmann zog eine positive Bilanz der bisherigen Arbeit der vor 18 Monaten eingerichteten Arbeitsstelle: «Die grundsätzliche Bereitschaft, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen, war schon in den letzten zehn Jahren vorhanden. Neu ist die Möglichkeit, jetzt auch konkret etwas zu machen.» Seit der Gründung seien rund achtzig Anträge eingegangen. «Bei über zwei Dritteln handelt es sich um langfristige Projekte», sagte Hartmann.
Künftig hoffe er für die mühevolle Rekonstruktions-Arbeit auf verstärkte Unterstützung durch Archive: «Hier kann wertvolle Vorarbeit geleistet werden. Bei vielen Auktionen in der Zeit der Nationalsozialismus musste mit deutscher Gründlichkeit alles sehr genau gemeldet werden.» Außer der konkreten Suche nach Werken aus ehemals jüdischem Besitz, die unter den Nationalsozialisten beschlagnahmt, enteignet, geraubt oder zu Schleuderpreisen zwangsveräußert wurden, diene die Provenienzforschung auch der Aufarbeitung der Geschichte von Museen.
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