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Abstrakte Kunst


von Michael Külbel




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Künstler dürfen vorerst im Gängeviertel bleiben PDF Drucken E-Mail
Donnerstag, 26. November 2009 um 06:13 Uhr

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Hamburg (dpa/lno) - Die Künstler im besetzten Hamburger Gängeviertel dürfen vorerst in den leerstehenden Gebäuden bleiben. Der niederländische Investor Hanzevast errang am Mittwoch vor dem Oberlandesgericht zwar einen Teilerfolg, wonach die Stadt keinen Nutzungsvertrag mit Dritten über die verkauften Grundstücke abschließen darf. Keinen Erfolg hatte dagegen der Antrag, es der Stadt auch zu verbieten, die Nutzung der Grundstücke durch Dritte zu dulden. «Das Gericht hat die Stadt nicht verpflichtet, aktiv gegen die Nutzer der Gebäude im Gängeviertel vorzugehen, da die Übergabe der Gebäude nicht unmittelbar bevorsteht», sagte Gerichtssprecher Conrad Müller-Horn.    

 

Das Gericht habe am Mittwoch «nicht über das Nutzungskonzept fürs Gängeviertel entschieden», betonte der Sprecher. Es ging darum, welche Rechte und Pflichten aus dem Kaufvertrag resultieren, den die Parteien 2006 abgeschlossen haben. Aus diesem Vertrag ergebe sich, dass die Grundstücke zum 2. Februar 2010 geräumt übergeben werden müssen. Bis dahin dürften die Künstler bleiben, hatte die Stadt in der Vergangenheit immer wieder betont. «Für uns ändert sich im Moment nichts», sagte Christine Ebeling von der Gängeviertel-Initiative. «Wir warten weiterhin auf ein Verhandlungsergebnis und hoffen, dass sich die Stadt mit Hanzevast bald gütlich einigen wird.»    

 

Bereits vor zwei Wochen hieß es, die Stadt Hamburg habe sich mit dem niederländischen Investor über den Rückkauf des Gängeviertels weitgehend geeinigt. Hinter den Kulissen wird aber immer noch über die Höhe des Rückkaufpreises verhandelt. «Wir sind nach wie vor im Gespräch, aber es gibt noch kein Ergebnis», sagte Susanne Frischling, Sprecherin der Kulturbehörde, am Mittwoch.

 

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