| Künstlerinitiative bedauert verpasste Chance und fordert Einsicht in Vertrag |
|
|
|
| Dienstag, 20. Oktober 2009 um 17:53 Uhr | ||
Im Gängeviertel ist eine goldene Brücke entstanden, bei der erstmals eine fruchtbare Kommunikation zwischen junger Kultur und der Verwaltung der „Kreativstadt Hamburg“ stattfindet. Die Stadt hat dennoch offensichtliche Handlungsspielräume nicht genutzt, auf kurzfristige Profite zu verzichten um in die langfristige Rendite kultureller und sozialer Reichhaltigkeit und einer lebenswerten Stadt zu investieren. Die Initiative sorgt sich nun und hofft sehr, dass der bisherige friedliche und konstruktive Austausch mit den Eigentümern der Gebäude nicht zu einem Abbruch kommt, der erfahrungsgemäß falsche Kräfte anziehen würde. Eine Eskalation würde jedoch nicht nur den Haushalt erheblich belasten, sondern auch dem Geist des Projektes zutiefst widersprechen.
Am 22. August 2009 hat die Initiative „Komm in die Gänge“ begonnen, ein kulturelles Hoffest zu veranstalten, das bis heute andauert und schon über 10.000 Besucher hatte. Die Initiative will damit die denkmalwürdigen Gebäude retten und zugleich auf die Raumnot der Hamburger Künstler hinweisen. Damit steht sie an der Seite weiterer Hamburger Initiativen, die ihr „Recht auf Stadt“ einfordern. Sie erwartet daher von der Stadt, baukulturelle und soziale Verantwortung zu übernehmen und es der Initiative zu ermöglichen, die Häuser denkmalgerecht instand zu setzen und ihr langfristiges Entwicklungskonzept umzusetzen. Die Hamburger Bürger sind herzlich aufgefordert, ihre bisherige große Unterstützung der Aktion weiterhin fortzusetzen. |

























































Mit Trauer und Enttäuschung sieht die Künstlerinitiative “Komm in die Gänge“, wie eine große Chance für Hamburg verspielt wird, ein einmaliges Kulturdenkmal zu erhalten, aber auch einen Ort für Hamburgs kulturelle Zukunft zu schaffen, der die Künstler von weiterer Abwanderung in andere Städte abhält und wieder Leben in die Innenstadt bringt. Die Initiative fordert nun eine Veröffentlichung des Vertrages, um die überraschende Zahlung des Investors nachvollziehen zu können.