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Abstrakte Kunst


von Michael Külbel




artefacti® - Dies ist der Onlineshop des Altenburger Künstlers Michael Külbel. Hier können Sie die abstrakte Kunst des Künstlers direkt erwerben. Jedes Bild ein Unikat. Kein Bild wird mehrfach angefertigt. Der Künstler verfügt über eine aussagekräftige Vita, hatte zahlreiche Ausstellungen und einige Großprojekte. Mehr über den Künstler und seine abstrakte Kunst erfahren Sie auf seiner website www.mk4art.de

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artefacti® wird zur eingetragenen Marke. Mit Wirkung zum 02.06.2008 ist die Wortmarke artefacti® in das Register des Deutschen Patent- und Markenamtes unter den Aktenzeichen 30 2008 005 456.5 / 16 eingetragen worden. Unter der Wortmarke wird die abstrakte Kunst des Künstlers Michael Külbel als auch die Veranstaltung von Ausstellungen geschützt.



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Neumann: Google-Bedenken haben Gewicht PDF Drucken E-Mail
Mittwoch, 02. September 2009 um 17:22 Uhr

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Berlin (dpa) - Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) hat die jetzt schriftlich bei einem New Yorker Gericht angemeldeten Bedenken der Bundesregierung gegen die von Google weltweit geplante Digitalisierung von Büchern als ein «kulturpolitisch wichtiges Signal» bewertet. Damit werde dokumentiert, «dass die Bundesregierung nicht bereit ist, Entscheidungen hinzunehmen, die dem deutschen und europäischen Urheberrecht nach dem Motto "Erst Fakten schaffen und dann fragen" widersprechen», erklärte Neumann am Mittwoch in Berlin. Denn der vorliegende Vergleichsvorschlag habe nicht nur Auswirkungen auf Autoren und Verlage in den USA, sondern auch in Deutschland und Europa.   

 

Neumann hatte sich in der Bundesregierung frühzeitig gegen den Google-Plan gewandt und das Thema bereits im Mai im Kreis der europäischen Kultur- und Medienminister angesprochen und Handlungsbedarf angemahnt. Bücher und sonstige Kulturgüter sowie wissenschaftliche Informationen seien «Teil der kulturellen Identität einer Nation und damit öffentliche Güter», meinte der Staatsminister. Daher sei es unverzichtbar, dass die Verfügungsmöglichkeit über solche digitalen Bestände auf nationaler und europäischer Ebene auch in öffentlicher Verantwortung wahrgenommen werden können.   

 

Würde Google den digitalen Zugang im Wesentlichen allein eröffnen und verwalten, bestünde «die Gefahr eines faktischen Informationsmonopols», meinte Neumann. Daher sehe er auch mit Genugtuung, dass der von Bund, Länder und Kommunen vorbereitete Aufbau der «Deutschen Digitalen Bibliothek» (DDB) auf gutem Wege sei. Dies biete Autoren und Verlagen auch «eine faire Alternative zu "google books"».   

 

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hatte sich jetzt in einem Brief an das zuständige New Yorker Gericht in den Rechtsstreit eingeschaltet. Dabei äußerte sie die Bedenken der Bundesregierung gegen den geplanten Vergleich zwischen dem Internet-Konzern und den Autorenverbänden in den USA zu dem Vorhaben, Bücher im großen Stil zu digitalisieren. Die deutschen Rechteinhaber könnten selbst entscheiden, ob und welche Rechte sie Google einräumen, meinte die Ministerin dazu in Berlin. Ihr Schriftsatz wurde am Montag beim Bezirksgericht in New York eingereicht. Das Gericht will sich am 7. Oktober vor einer abschließenden Beurteilung bei einer Anhörung damit befassen.



Tags: google  bundesregierung  new  gericht  
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