| Land gibt Beute-Gemälde aus Staatsgalerie zurück |
|
|
|
| Samstag, 26. September 2009 um 09:30 Uhr | ||
Stuttgart (dpa/lsw) - Baden-Württemberg gibt ein Gemälde von Adolph von Menzel (1815-1905) aus der Staatsgalerie Stuttgart an die Erben eines jüdischen Kunsthändlers zurück. Recherchen hätten ergeben, dass das Bild «Stillleben mit umgestürztem Teekessel» zu Nazi-Zeiten 1938 widerrechtlich beschlagnahmt worden sei, teilte Kunst-Staatssekretär Dietrich Birk (CDU) am Freitag in Stuttgart mit. Die Staatsgalerie hatte das Gemälde erst vor fünf Jahren über einen Kunsthändler angekauft. Damalige Recherchen hätten keine Hinweise auf die tatsächliche Herkunft ergeben, versicherte Birk. Mit der Rückgabe komme das Land einer «moralischen Verpflichtung» nach.
Zurückgegeben wird auch ein weiteres Gemälde, das ehemals Christoph Friedrich Dörr (17821841) und heute einem unbekannten deutschen Romantiker zugeschrieben wurde. Beide Werke stammen aus dem Nachlass des Wuppertaler Kunsthändlers Walter Westfeld. Er wurde 1938 von den Nationalsozialisten verhaftet und starb in einem Konzentrationslager. Die Bilder wurden beschlagnahmt und 1939 in Köln versteigert. Anschließend befanden sie sich für unterschiedlich lange Zeit in Privatbesitz.
Laut Birk haben sich die Parteien in den Rückgabeverhandlungen darauf verständigt, dass das Land aus der von den Erben vorgesehenen Versteigerung ein Drittel des Kaufpreises erhält. Das Menzel-Gemälde entstand 1856 und ist eines der seltenen Stillleben des Künstlers. Das früher dem Maler Dörr zugeschriebene zweite Bild «Mädchen vor einer Laube» hat die Staatsgalerie im Jahr 1946 von privater Seite als Schenkung erhalten.
Deutschland hat sich der sogenannten Washingtoner Erklärung von 1998 angeschlossen. Demnach sollen Kulturgüter, die zur Nazi-Zeit widerrechtlich beschlagnahmt wurden, wenn irgend möglich den früheren Eigentümern oder deren Erben zurückgegeben werden. Tags: gem
|
























































