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Abstrakte Kunst


von Michael Külbel




artefacti® - Dies ist der Onlineshop des Altenburger Künstlers Michael Külbel. Hier können Sie die abstrakte Kunst des Künstlers direkt erwerben. Jedes Bild ein Unikat. Kein Bild wird mehrfach angefertigt. Der Künstler verfügt über eine aussagekräftige Vita, hatte zahlreiche Ausstellungen und einige Großprojekte. Mehr über den Künstler und seine abstrakte Kunst erfahren Sie auf seiner website www.mk4art.de

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artefacti® wird zur eingetragenen Marke. Mit Wirkung zum 02.06.2008 ist die Wortmarke artefacti® in das Register des Deutschen Patent- und Markenamtes unter den Aktenzeichen 30 2008 005 456.5 / 16 eingetragen worden. Unter der Wortmarke wird die abstrakte Kunst des Künstlers Michael Külbel als auch die Veranstaltung von Ausstellungen geschützt.



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Weiter Tauziehen um von Nazis geraubte Plakate PDF Drucken E-Mail
Dienstag, 20. April 2010 um 22:45 Uhr

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Berlin (dpa) - Das Tauziehen um die von den Nazis geraubte Plakatsammlung des jüdischen Arztes Hans Sachs geht in eine neue Runde. Sachs-Sohn Peter hat beim Bundesgerichtshof Beschwerde gegen die Entscheidung eingelegt, ihm weitere Rechtsmittel zu versagen. Das teilte eine Sprecherin des Berliner Kammergerichts am Dienstag der Nachrichtenagentur dpa mit.

 

Das Kammergericht hatte im Januar die rund 4000 Werke der wertvollen Sammlung dem Deutschen Historischen Museum (DHM) zugesprochen. Eine Revision gegen die zweitinstanzliche Entscheidung ließ das Gericht nicht zu. Dagegen wehrt sich der Sachs-Sohn nun. Wann der Bundesgerichtshof in Karlsruhe über diese sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde entscheidet, ist einer Sprecherin zufolge noch nicht absehbar.

 

Die Sammlung Sachs gilt als eine der bedeutendsten Kollektionen deutscher Plakatkunst und wird auf mehr als vier Millionen Euro geschätzt. Die Nazis hatten sie 1938 beschlagnahmt. Nach dem Krieg galt sie lange als verschwunden, tauchte aber in einem DDR-Keller wieder auf. Seit der Wiedervereinigung befindet sich die Sammlung in den Händen des Deutschen Historischen Museums, das dem Bund untersteht.

Der in den USA lebende Peter Sachs verlangt seit 2005 die Rückgabe, obwohl sein Vater in den 60er Jahren eine Entschädigung für den Verlust bekommen hatte. Das Kammergericht wies den Anspruch jedoch zurück. Der Sammler habe 1966 selbst in einem Brief zum Ausdruck gebracht, dass seine Ansprüche durch die erhaltene Abfindung gedeckt seien, befanden die Richter. Zudem habe sich der Erbe zu lange nicht gemeldet.

 



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