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Abstrakte Kunst


von Michael Külbel




artefacti® - Dies ist der Onlineshop des Altenburger Künstlers Michael Külbel. Hier können Sie die abstrakte Kunst des Künstlers direkt erwerben. Jedes Bild ein Unikat. Kein Bild wird mehrfach angefertigt. Der Künstler verfügt über eine aussagekräftige Vita, hatte zahlreiche Ausstellungen und einige Großprojekte. Mehr über den Künstler und seine abstrakte Kunst erfahren Sie auf seiner website www.mk4art.de

artefacti® wird zur Marke


artefacti® wird zur eingetragenen Marke. Mit Wirkung zum 02.06.2008 ist die Wortmarke artefacti® in das Register des Deutschen Patent- und Markenamtes unter den Aktenzeichen 30 2008 005 456.5 / 16 eingetragen worden. Unter der Wortmarke wird die abstrakte Kunst des Künstlers Michael Külbel als auch die Veranstaltung von Ausstellungen geschützt.



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Staat muss zerstörtes Kunstwerk nicht ersetzen PDF Drucken E-Mail
Freitag, 23. April 2010 um 06:36 Uhr

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München (dpa/lby) ­ Die Künstlerin Ingeborg Maier-Buss bekommt vom Freistaat Bayern keine Entschädigung für ihre Kunststoff-Skulptur «Gangalahari». Diese war während der Sanierung der Akademie für Bildende Künste bei der Zwischenlagerung oder dem Transport zerstört worden. Das Verwaltungsgericht München hat am Donnerstag den Anspruch auf einen geltend gemachten Schadenersatz in Höhe von 98 000 Euro verneint (Az.: M 5 K 08.6156). Der Staat als Träger der Akademie habe seine Fürsorgepflicht nicht verletzt, urteilte das Gericht.

 

Die ehemalige Leiterin der Kunststoffwerkstatt an der Akademie hatte das Objekt von der Größe einer Badewanne ab 1982 hergestellt. Damit wollte die gelernte Chemiefacharbeiterin ihren Studenten die Verfahrenstechnik zur Produktion von Kunststoff-Plastiken beibringen. «Gangalahari» lagerte noch zur Zeit der Sanierung der Akademie im Jahr 2004 im Untergeschoss des Westflügels. Als das Kunstwerk nach der Pensionierung seiner Schöpferin zu ihr gebracht wurde, war es in zehn Stücke gegangen. Für die jahrelange nicht zwingend erforderliche Lagerung ihrer Plastik in den Räumen der Akademie sei die Klägerin selbst verantwortlich, begründete die Kammer ihre Entscheidung.

 



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