| Staat muss zerstörtes Kunstwerk nicht ersetzen |
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| Freitag, 23. April 2010 um 06:36 Uhr | ||
München (dpa/lby) Die Künstlerin Ingeborg Maier-Buss bekommt vom Freistaat Bayern keine Entschädigung für ihre Kunststoff-Skulptur «Gangalahari». Diese war während der Sanierung der Akademie für Bildende Künste bei der Zwischenlagerung oder dem Transport zerstört worden. Das Verwaltungsgericht München hat am Donnerstag den Anspruch auf einen geltend gemachten Schadenersatz in Höhe von 98 000 Euro verneint (Az.: M 5 K 08.6156). Der Staat als Träger der Akademie habe seine Fürsorgepflicht nicht verletzt, urteilte das Gericht.
Die ehemalige Leiterin der Kunststoffwerkstatt an der Akademie hatte das Objekt von der Größe einer Badewanne ab 1982 hergestellt. Damit wollte die gelernte Chemiefacharbeiterin ihren Studenten die Verfahrenstechnik zur Produktion von Kunststoff-Plastiken beibringen. «Gangalahari» lagerte noch zur Zeit der Sanierung der Akademie im Jahr 2004 im Untergeschoss des Westflügels. Als das Kunstwerk nach der Pensionierung seiner Schöpferin zu ihr gebracht wurde, war es in zehn Stücke gegangen. Für die jahrelange nicht zwingend erforderliche Lagerung ihrer Plastik in den Räumen der Akademie sei die Klägerin selbst verantwortlich, begründete die Kammer ihre Entscheidung.
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