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Abstrakte Kunst


von Michael Külbel




artefacti® - Dies ist der Onlineshop des Altenburger Künstlers Michael Külbel. Hier können Sie die abstrakte Kunst des Künstlers direkt erwerben. Jedes Bild ein Unikat. Kein Bild wird mehrfach angefertigt. Der Künstler verfügt über eine aussagekräftige Vita, hatte zahlreiche Ausstellungen und einige Großprojekte. Mehr über den Künstler und seine abstrakte Kunst erfahren Sie auf seiner website www.mk4art.de

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Das zerkaute Kaugummi in der Kunst - Bizarrer Streit vor Gericht Von Dorothea Hülsmeier, dpa PDF Drucken E-Mail
Donnerstag, 26. August 2010 um 06:33 Uhr

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Zerkaute und angebissene Kaugummis kleben auf schwarzer Leinwand - appetitlich ist das Kunstwerk nicht. Es nennt sich «Eat Art». Um sechs der Kaugummi-Werke ist jetzt ein seltsamer Rechtsstreit entbrannt.

 

Düsseldorf (dpa/lnw) - Hoch her ging es 1968 bis 1972 in der «Eat Art Galerie» des Künstlers Daniel Spoerri in der Düsseldorfer Altstadt. In Spoerris Restaurant wurde gekocht, und das Essen wurde in der Galerie zu Kunst gemacht. Nicht gerade appetitlich - aber aufsehenerregend, wie zum Beispiel die «l a gebratene Fischgräte», die Joseph Beuys 1970 in der Galerie aufhängte.

 

40 Jahre später ist ein bizarrer Rechtsstreit um die Urheberschaft von Werken aus zerkauten Kaugummis entbrannt, die in der «Eat Art Galerie» gleich zu Dutzenden produziert wurden. Eine frühere Kunststudentin, die seinerzeit im Auftrag des Künstlers Francois Morellet unzerkaute und zerkaute Kaugummi-Streifen in horizontale Reihen auf schwarze Leinwand klebte, klagt beim Düsseldorfer Landgericht. Sie sieht sich als Urheberin der Werke.

 

Sechs der Kaugummi-Collagen waren im vergangenen Jahr in Düsseldorf in einer Ausstellung zur «Eat Art» gezeigt worden - unter dem Namen Morellets. Nun verlangt die Frau, dass sie künftig als Urheberin der Werke genannt wird. Denn bei der Anzahl und der Anordnung der Kaugummistreifen auf der Leinwand sei sie von der Vorgabe Morellets abgewichen.

 

Und anstatt die Kaugummis wie vorgegeben anzukauen, habe sie die Streifen nur angebissen, macht die 59-Jährige geltend. Auf einer der Collagen ist im Kaugummi ein Gebiss-Abdruck zu sehen. Eine Bissprobe der Klägerin liegt dem Gericht vor.

 

Der 75-Jährige ehemalige Geschäftsführer der «Eat Art Galerie», Carlo Schröter, sieht das anders: «Sie hat die Kaugummis nur aufgeklebt. Es war eine Auftragsarbeit», sagt er am Mittwoch beim Gerichtstermin. Morellet habe die Skizzen dafür hergestellt. In der Galerie seien mehrere Kunststudenten beschäftigt gewesen, die Arbeiten von Künstlern vervielfältigt hätten. Das sei auch normal. «Immendorff hat auch eine Malerin beschäftigt - und immer ist nur Immendorff auf den Bildern genannt.»

 

Dass Assistenten den Pinsel im Auftrag von Künstlern führen, ist nicht ungewöhnlich. So wurde vergangenes Jahr Martin Kippenbergers «Paris Bar» für rund 2,5 Millionen Euro beim Auktionshaus Christies versteigert - gemalt hatte es im Auftrag Kippenbergers ein Plakatmaler. Auch Kunst-Star Damien Hirst hat dutzende Mitarbeiter.

 

Aber wer ist der Urheber der Kaugummi-Bilder? Auf der Einladung zur Vernissage wurden 1970 «40 Collagen - signiert und vom Künstler angekaut» für den Preis von 375 Mark pro Bild angepriesen. Nach Angaben der Vorsitzenden Richterin ist es aber streitig, ob Morellet die Collagen wirklich signiert hat. Klar sei jedoch, dass die Klägerin auf Weisung gearbeitet habe.

 

Nun müsse festgestellt werden, ob die Abweichungen die erforderliche «Schöpfungshöhe» besitzen. Die Frage, ob das eigenmächtige Anbeißen der Kaugummistreifen anstelle des Zerkauens einen eigenständigen Schöpfungsakt darstellt, will das Gericht am 8. September beantworten.

 



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