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Abstrakte Kunst


von Michael Külbel




artefacti® - Dies ist der Onlineshop des Altenburger Künstlers Michael Külbel. Hier können Sie die abstrakte Kunst des Künstlers direkt erwerben. Jedes Bild ein Unikat. Kein Bild wird mehrfach angefertigt. Der Künstler verfügt über eine aussagekräftige Vita, hatte zahlreiche Ausstellungen und einige Großprojekte. Mehr über den Künstler und seine abstrakte Kunst erfahren Sie auf seiner website www.mk4art.de

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Steuerzahlerbund ist gegen «Kulturförderabgabe» PDF Drucken E-Mail
Montag, 22. Februar 2010 um 18:37 Uhr

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Hannover (dpa/lni) - Für eine zusätzliche «Kulturförderabgabe» für Hotelgäste gibt es aus Sicht des Bundes der Steuerzahler keine gesetzliche Grundlage. Entsprechende Pläne, wie derzeit in Hannover oder Osnabrück als Reaktion auf den ermäßigten Mehrwertsteuersatz auf Übernachtungen in Hotels diskutiert, sollten schnellstens begraben werden, teilte der Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen am Montag mit. Alle Entwürfe gehörten in den Reißwolf. Kommunalpolitiker sollten ihr Hauptaugenmerk stattdessen auf die Begrenzung der steigenden Ausgaben zu legen.    

 

Nach Angaben des Steuerzahlerbundes erlaubt das niedersächsische Kommunalabgabengesetz den Städten und Gemeinden zwar die Erhebung von Gebühren, Beiträgen und Steuern. Unter alle drei Abgabenarten könne die sogenannte «Kulturförderabgabe» jedoch nicht gefasst werden. So sei die Abgabe etwa keine Gebühr, weil es anders als bei Abfall- oder Verwaltungsgebühren an einer speziellen Gegenleistung der Stadt mangele. Das nicht über spezielle Eintrittspreise finanzierte Kulturangebot einer Stadt stehe im Übrigen in der Regel nicht vorrangig auswärtigen Übernachtungsgästen zur Verfügung. Es werde vielmehr hauptsächlich für die Einheimischen bereitgehalten. 

 

Grüne: «Notwehr zur Rettung der Kulturangebote»    

 

Dagegen plädieren die Grünen im niedersächsischen Landtag für eine kommunale Kulturförderabgabe auf Hotelübernachtungen. Sie schlagen den Kommunen vor, analog zur Kulturabgabe in Weimar, einen Festbetrag von einem oder zwei Euro pro Hotelübernachtung zu erheben. Im Gegensatz zur Erhebung eines bestimmten Prozentsatzes auf den Umsatz sei dies zulässig, weil die Kommunen laut Grundgesetz das Recht haben, örtliche Verbrauchs- und Aufwandssteuern zu erheben, sofern diese nicht bundesgesetzlich geregelten Steuern gleichartig sind.    

 

Die Einnahmequelle ist laut den Grünen eine «Notwehr zur Rettung der Kulturangebote vor Ort». «Angesichts der dramatischen Entwicklung der städtischen Finanzen ist es nicht nur billig, sondern offensichtlich auch recht, neue Einnahmequellen zu erschließen», erklärte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Gabriele Heinen-Kljajic.



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