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Mittwoch, 24. Februar 2010 um 19:41 Uhr |
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Brüssel (dpa) - Museen aus aller Welt müssen keine Angst um teure Kunstwerke haben, die sie an staatliche Museen in Wien verleihen: Die EU-Kommission hat der österreichischen Regierung erlaubt, für Schäden an ausgeliehener Kunst zu haften. Rückwirkend zum 1. Januar darf die Regierung bis Ende 2015 für solche Werke haften, die in einem der acht bundeseigenen Museen in der Hauptstadt gezeigt werden. Nach Ansicht der Brüsseler Behörde ist dies kein Eingriff in den Wettbewerb; vielmehr seien die Beihilfen «kulturfördernd» und erhielten «nationales Kulturerbe». Mit der Entscheidung wird eine geltende Genehmigung für Österreichs Bundesmuseen verlängert.
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