| Gericht: Keine Pfändung - Syrische Kunst bleibt in Stuttgart |
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| Mittwoch, 24. Februar 2010 um 19:44 Uhr | ||
Berlin/Stuttgart (dpa/bb) - Kulturgüter fremder Länder dürfen definitiv nicht gepfändet werden, um Schadenersatzansprüche von Terroropfern zu befriedigen. Das entschied das Berliner Landgericht nach eigenen Angaben vom Mittwoch. Opfer des Terroranschlags auf das Berliner «Maison de France» im Jahr 1983 hatten gefordert, syrisches Kulturgut aus einer aktuell in Stuttgart gezeigten Ausstellung wegen ausstehender Schmerzensgeldansprüche zu pfänden. Ein deutsch- syrischer Streit über Kunstgegenstände wird mit dieser Gerichtsentscheidung vermieden.
Das Landgericht Berlin hatte Syrien einst eine Mitschuld für den Bombenanschlag zugesprochen. Die Attentäter der «Carlos»-Gruppe hätten vielfältige Unterstützung arabischer Staaten erhalten, hieß es damals. Ausdrücklich genannt wurde Syrien. Die Anwälte eines der Opfer wollen Druck auf Syrien ausüben, die Opfer zu entschädigen.
Eine Pfändung des nationalen Kulturguts der Republik Syrien stehe aber ein öffentliches Interesse entgegen, urteilte das Kammergericht Berlin. Die Anwälte der Opfer hätten «nicht ausreichend glaubhaft gemacht, dass der Republik Syrien keine anderen Vermögenswerte in Deutschland und im europäischen Ausland gehörten, die für die Vollstreckung eines späteren Urteils zur Verfügung ständen». Ein möglicher Schmerzensgeldanspruch sei zumindest verjährt.
Das Landesmuseum Württemberg zeigt aktuell in der Ausstellung «Schätze des Alten Syrien - Die Entdeckung des Königreichs Qatna» Kulturgut aus dem Nationalmuseum in Damaskus. Im Visier der Opferanwälte sind nach Angaben des Gerichts ein Teil einer goldenen Hand sowie Zierrat in Form von goldenen Entenköpfen mit einer Hathor- Maske - beides Jahrtausende alt. |
























































