| Land Nordrhein-Westfalen vergibt zum siebten Mal Stipendien an Bildende Künstlerinnen mit Kindern |
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| Freitag, 26. Februar 2010 um 19:51 Uhr | ||
Kulturstaatssekretär Hans-Heinrich Grosse-Brockhoff sagte dazu heute (25. Februar 2010) in Düsseldorf: „Preise und Stipendien sind meist an einen Wohnortwechsel gekoppelt und deshalb für Künstlerinnen mit familiären Verpflichtungen nur mit hohem Aufwand zu bewerkstelligen. Wer nach Abschluss des Studiums zugunsten der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auf Preise und Stipendien verzichten muss, wird es später schwerer haben. Dem wollen wir mit diesen Stipendien entgegenwirken.“
Bewerben können sich alle Bildenden Künstlerinnen mit mindestens einem Kind unter 14 Jahren, die in Nordrhein-Westfalen leben und arbeiten.
Einsendeschluss für die Bewerbung ist der 2. Juni 2010.
Das Frauenkulturbüro NRW übernimmt die Organisation der Stipendienvergabe im Auftrag der Kulturabteilung des Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Bewerbungsunterlagen sind unter www.frauenkulturbuero-nrw.de oder per E-Mail: info@frauenkulturbuero-nrw.de erhältlich.
Auskünfte erteilt: |
























































