| Öffentliche Ausschreibung: Grassi Messe 2010 |
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| Donnerstag, 07. Januar 2010 um 19:51 Uhr | ||
grassimesse leipzig 2010
Es werden nur druckfähige digitale Bilddaten zugelassen mit folgenden Parame- tern: TIF-oder JPG-Dateien im RGB-Modus im Bildformat 200 × 300 mm mit einer Auflösung von 400 dpi und einer Dateigröße von max. 20 MB. Die abgebildeten Arbeiten sind auf beiliegendem Formular mit den Angaben zu Entstehungszeit, Materialien und Techniken zu versehen. Das Motiv sollte formatfüllend, nicht angeschnitten und vor einem hellen, homogenen Hintergrund fotografiert sein. Nähere Informationen zur notwendigen Bildqualität erhalten Sie unter: www.grassimesse.de.
Die Bewerbungsunterlagen und das Bildmaterial können nach erfolgter Teilnahme- bestätigung bereits im Vorfeld der Messe vom Veranstalter zu Werbezwecken ver- wendet werden. Text- und Bildrechte müssen daher frei von Rechten Dritter sein. Sie gehen zur Dokumentation in das Eigentum des GRASSI Museums für Ange- wandte Kunst über, wenn dies in den Bewerbungsunterlagen nicht ausdrücklich anders vermerkt wurde.
Der Aussteller trägt die Kosten für Fahrt, An- und Abtransport der Objekte, Unterkunft, Verpflegung und Versicherung. Der Aussteller verpflichtet sich nach dem Erhalt der Teilnahmebestätigung zur Entrichtung einer Teilnahmegebühr von 300 €, Gruppen bis max. 6 Personen 500 € (bei gleicher Standgröße). Die Gebühr beinhaltet eine Pauschale für die Standfläche, anteilige Werbekosten und einen Beitrag zu den Katalogkosten. Mit der schriftlichen Teilnahmebestätigung werden die Teilnahmebedingungen anerkannt, ein Rücktritt ist nicht mehr möglich. Standgestaltung: Der Veranstalter bietet dem Aussteller im Rahmen der GRASSI- MESSE folgende Leistungen: eine vom Veranstalter zugewiesene Ausstellungsflä- che von ca. 6 bis 8 m2, eine für alle Stände verbindliche Beschriftung und eine Grundversorgung an Strom und Licht sowie eine Sitzgelegenheit. Vitrinen, Podeste und weitere Präsentationselemente werden, je nach Verfügbarkeit, vom Veranstalter bereitgestellt. Befestigungen von Objekten aller Art an Decke, Wänden und Stellwänden sind mit dem Veranstalter abzusprechen. Der Veranstalter legt Wert auf ein einheitliches ästhetisches Gesamtbild der GRASSIMESSE. Die Teilnehmer bzw. die Vertreter der Firmen und Gruppierungen müssen persönlich an ihrem Stand anwesend sein.
Zur GRASSIMESSE erscheint eine Publikation in Form eines Kataloges, in der jeder Aussteller mit einem Motiv vertreten ist. Alle Teilnehmer erhalten jeweils ein Belegexemplar des Kataloges sowie 100 allgemeine GRASSIMESSE-Werbepostkarten zu freien Verfügung.
Der Veranstalter übt innerhalb des GRASSI Museums für Angewandte Kunst im Rahmen der Veranstaltung das Hausrecht aus; es gelten die Regeln der Besucherordnung. Für Schäden am Gebäude, dem festen Inventar und den zur Verfügung gestellten Präsentationselementen haftet der Verursacher. Für die Sicherheit des Standes ist der Aussteller verantwortlich. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die Messeexponate, ebenso haftet das Museum nicht für einfache und grobe Fahrlässigkeit von Ausstellern und deren Mitarbeitern hinsichtlich Sach- und Personenschäden. Außerhalb der Öffnungszeiten sind die Ausstellungsräume alarmgesichert.
Anläßlich der GRASSIMESSE werden folgende Preise vergeben:
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