| Stiftung Kunstforum Ostdeutsche Galerie hat Stiftungsratsvorsitzenden und Stiftungsvorstand gewählt |
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| Mittwoch, 13. Januar 2010 um 18:12 Uhr | ||
Stiftung Kunstforum Ostdeutsche Galerie hat Stiftungsratsvorsitzenden und Stiftungsvorstand gewählt
Vorstandsvorsitzende: Dr. Andrea Madesta, Direktorin des Kunstforums stellvertretender Vorstandsvorsitzender: Dr. Wolfgang Schörnig, gewählter Rechts- und Umweltreferent der Stadt Regensburg Vorstandsmitglied: Maximilian Obermeier, Geschäftsführer des Kunstforums
Wichtige Entscheidungen zur Organisation des Kunstforums Ostdeutsche Galerie Regensburg fielen in der Stiftungsratssitzung am 18. Dezember 2009: Stiftungsratsvorsitzender bleibt Hans Schaidinger, Oberbürgermeister der Stadt Regensburg. Zu seinem Stellvertreter wurde Regierungsdirektor Dr. Thomas Lindner, der Vertreter des Beauftragen der Bundesregierung für Kultur und Medien, gewählt.
Dr. Andrea Madesta,
Im Stiftungsvorstand wurde die Direktorin des Museums Dr. Andrea Madesta zur Vorstandsvorsitzenden bestellt. Leitender Rechtsdirektor Dr. Wolfgang Schörnig, derzeit Amtsleiter und ab dem 1. April 2010 Rechts- und Umweltreferent der Stadt Regensburg, wurde als stellvertretender Vorstandsvorsitzender neu in das Gremium gewählt. Drittes Vorstandsmitglied ist Maximilian Obermeier, Geschäftsführer des Kunstforums. Das Kunstforum Ostdeutsche Galerie Regensburg, dessen Kernaufgabe es ist, das Kunsterbe und die fortwirkende kreative Substanz der ehemals deutsch geprägten Kulturräume im Osten zu bewahren und für das Europa von heute und morgen fruchtbar zu machen, wird von einer gleichnamigen Stiftung getragen.
Dr. Wolfgang Schörnig,
Diese wurde 1966 auf der Grundlage des Kulturparagraphen im Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz (§ 96 BVFG) gegründet. Träger der Stiftung sind die Bundesrepublik Deutschland, die Stadt Regensburg und der Freistaat Bayern.
Die Stiftung wird durch zwei Gremien repräsentiert: Dem Stiftungsrat als oberstes Aufsichtsgremium, dessen neun Mitglieder Entscheidungen in allen grundsätzlichen Angelegenheiten der Stiftung treffen, und dem dreiköpfigen Stiftungsvorstand, der entsprechend den Richtlinien und Beschlüssen des Stiftungsrates die Geschäfte der laufenden Verwaltung führt. |


























































