| Gut drei Jahre Freiheitsstrafe für Kunstdieb |
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| Montag, 18. Januar 2010 um 17:47 Uhr | ||
Landau (dpa) - Wegen Kunstdiebstahls im großen Stil hat das Landgericht Landau einen 39-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt. Das Gericht sah es am Montag als erwiesen an, dass der frühere Kunstgeschichte-Student Werke des Malers Max Slevogt (1868-1932) im Wert von mindestens 1,5 Millionen Euro von einem Hof im pfälzischen Leinsweiler gestohlen hat.
Der Angeklagte hatte behauptet, er habe die Werke von Slevogts Enkelin und deren Mann geschenkt bekommen. Das sei «unglaubhaft», sagte Richter Helmut Kuhs am Montag. Der 39-Jährige habe die Werke verkaufen wollen, um sein teures Leben zu finanzieren, «da er deutlich über seine Verhältnisse lebte». Einige wenige Werke hatte er tatsächlich bereits zu Geld gemacht, als der Diebstahl aufflog.
Mit dem Urteil reduzierte das Gericht eine vom Amtsgericht in erster Instanz verhängte Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten. Wegen der langen Verfahrensdauer gelten außerdem sechs Monate als verbüßt, entschied das Gericht. Zugleich wies es die Berufungen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung zurück, die eine höhere Strafe beziehungsweise Freispruch gefordert hatten.
Der Angeklagte war über Jahre hinweg Dauergast auf dem Hof der Slevogt-Erben gewesen und hatte dort zeitweise auch Führungen angeboten. Dass ihm das Ehepaar - wie von ihm behauptet - aus Dankbarkeit die Werke geschenkt habe, sei nicht nachvollziehbar, sagte der Richter. Vor allem die Enkelin Slevogts sei von Zeugen als geizig beschrieben worden und als jemand, der nie etwas verschenkt habe. Man könne bei den Diebstählen fast schon von «frevelhafter Nachlassplünderung» sprechen, sagte Kuhs. Das Ehepaar konnte nicht befragt werden, es war vor einigen Jahren gestorben.
Unter den mehreren hundert gestohlenen Gegenständen fanden sich unter anderem Zeichnungen, Skizzen und Drucke Slevogts, aber auch persönliche Gegenstände des Künstlers wie etwa ein Ausweis. Allein ein Skizzenheft wurde auf 750 000 Euro geschätzt.
Richter Kuhs sagte, der Angeklagte sei generell jemand, «der es mit der Wahrheit nicht so genau nimmt». So habe er sich zum Beispiel mit angeblichen Uni-Abschlüssen oder Posten geschmückt, die er in Wahrheit gar nicht besessen habe.
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